Die Tragik von Duisburg muss Konsequenzen haben
(Düsseldorf/Duisburg) - Im Verlauf der Aufarbeitung der tragischen Ereignisse bei der Loveparade am vergangenen Samstag (24. Juli 2010) mit 21 Toten und mehr als 500 zum Teil Schwerverletzten wurde von den Medien übereinstimmend berichtet, dass die Mitarbeiter der Duisburger Stadtverwaltung systematisch unter Druck gesetzt worden sind. Mit dem psychischen Druck sollte erreicht werden, dass Mitarbeiter der Arbeitsebene Sicherheitsbedenken fallen lassen, um die Loveparade zu ermöglichen. Diese Meldungen wurden (bisher) nicht dementiert.
Die Einmischung von Politik, insbesondere von Parteipolitik, in behördliche Entscheidungsfindungen gefährden hochgradig den Rechtsstaat. Das demokratische System der Gewaltenteilung wird beschädigt, was dann dazu führen kann, dass Gesundheit und Menschenleben gefährdet werden, wie in Duisburg geschehen.
Aus der Führungsebene auf diese Weise Mitarbeiter unter Druck zu setzen, offenbart hochgradiges Fehlverhalten von Vorgesetzen. Ein Verhalten, das eklatant gegen die beamtenrechtlichen Grundpflichten verstößt. Ein Verstoß gegen Beamtenpflichten führt in der Regel zu Disziplinarverfahren.
Auch Wahlbeamte auf Zeit unterliegen den beamtenrechtlichen Bestimmungen und insbesondere der Verpflichtung dem ganzen Volk, nicht einer Partei zu dienen und ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen.
"Aufgrund des bis heute bekannten Sachverhalts zur Tragik in Duisburg stellt sich die Frage, warum der Regierungspräsident als Aufsichtsbehörde bisher keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet hat," so der Vorsitzende des Beamtenbundes NRW, Meinolf Guntermann. "Auch wenn Disziplinarverfahren ruhend gestellt werden, weil parallel die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist das kein Grund untätig zu bleiben" so Guntermann weiter.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann die Disziplinarkammer der Verwaltungsgerichte die Entfernung aus dem Dienst beschließen und sämtliche Versorgungsansprüche aufheben. In dem Sinn kann davon ausgegangen werden, dass Druck auf Mitarbeiter durch Androhung eines empfindlichen psychischen Übels ausgeübt wurde, was als Nötigung zu werten ist.
Der Entfernung aus dem Dienst kann ein Wahlbeamter durch Rücktritt zuvorkommen. Den Verlust von Versorgungsansprüchen kann nur eine Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts beschließen.
Die Ankündigung der Ministerpräsidentin, die Zuständigkeit von Genehmigungsverfahren größerer Veranstaltungen, wie zum Beispiel in Duisburg, auf die Ministerialebene zu verlagern, sollte schnellstens umgesetzt werden. Das Vorhaben wird vom Beamtenbund ausdrücklich unterstützt. Dadurch wird u.a. eine kritische Distanz hergestellt, die eine orts- oder personenbezogene Betrachtung der Imageverbesserung ausschließt.
Der dbb nrw fordert ergänzend zu einer solchen Maßnahme, den Erlass von Sicherheitskonzepten mit konkreten Standards, die bei kleinen und großen Veranstaltungen zwingend einzuhalten sind.
Außerdem müssen in die Verfahren Fristen eingebaut werden, die ausschließen, dass erst wenige Stunden vor einer so großen Veranstaltung, wenn schon 100.000, 200.000 oder noch mehr Teilnehmer sich auf dem Weg zum Ort befinden, Genehmigungen erteilt werden. Wenn in Duisburg vier Wochen vorher aus Sicherheitsgründen noch keine Genehmigung erteilt werden konnte, hätte der Veranstalter noch genügend Zeit gehabt, die Loveparade abzusagen. Kurzfristige Genehmigungen dürfen zukünftig durch Fristenregelungen nicht mehr möglich sein.
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