Die tariflichen Rahmenbedingungen können nicht ausgeschöpft werden!
(Dortmund) - Aufgrund des Pforzheimer Tarifabkommens können die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie von Tarifnormen abweichen, wenn so ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und der Investitionsbedingungen geleistet wird. Dies alles dient nämlich der Sicherung von Arbeitsplätzen. Pforzheim ist ein Meilenstein in der Geschichte der Modernisierung des Flächentarifvertrags gewesen. Damit ist die Tür geöffnet worden für freiwillige betriebliche Optionen. Tarifgebundene Unternehmen erhalten durch diese Vereinbarung die Chance, sich über betriebsnähere und betrieblich verantwortete Wege für die Zukunft besser auszurichten.
Allerdings verspüren wir bei der IG Metall starke Widerstände, wenn es darum geht, die Arbeitszeit unentgeltlich zu verlängern – obwohl der Tarifabschluss ausdrücklich diese Alternative als eine von vielen Möglichkeiten vorsieht. Wenn betriebliche Lösungen blockiert werden, die auch eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich zum Inhalt haben, wird unsere Tarifvereinbarung verletzt. Es geht hierbei schließlich darum, die Arbeitskosten zu senken, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens verbessern und damit die Arbeitsplätze in unserer Region zu erhalten.
Es beunruhigt dabei um so mehr, davon zu hören, dass die IG Metall in Nordrhein-Westfalen Tarifverträge mit Exklusivregelungen für ihre Mitglieder abschließe. Dies ist arbeitsrechtlich ausgesprochen fragwürdig und schafft letztlich eine Zwei-Klassen- Gesellschaft. Wir können es nicht zulassen, dass in unseren Unternehmen die Belegschaften gespalten werden. Es muss bei dem Grundsatz bleiben, gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
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