Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und die in der Aktion Impulse für den Wohnungsbau zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Bau- und Immobilienwirtschaft
(Berlin) - Verbände fordern zügige Neuregelung der Riester-Förderung: Wohnen konsequent in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbeziehen Die von der Großen Koalition beabsichtigte Integration des Wohnens in die Riester- Förderung muss jetzt zügig umgesetzt werden, damit eine Neuregelung ab 1. Januar 2007 greifen kann. Die Differenzen zwischen den Koalitionsparteien über die Einbeziehung von Immobilien in die staatlich geförderte private Altersvorsorge sollten daher durch sachgerechte Kompromisslösungen überwunden werden. Dies fordern die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft sowie die in der Aktion Impulse mit der IG BAU zusammengeschlossenen Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft in einem gemeinsamen Positionspapier, das jetzt in Berlin vorgestellt wurde.
Nach Einschätzung der Verbände stellt der zwischenzeitlich vom Bundesfinanzministeriumvorgelegte Referentenentwurf eines Wohn-Riester-Gesetzes zwar eine Diskussionsgrundlage dar. Es bestehe allerdings noch Nachbesserungsbedarf, um das Wohnen wirklich gleichberechtigt mit anderen Anlageformen in die Riester-Förderung einzubeziehen, wie Wolfgang Bauer, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie, und Rüdiger Dorn, Vorsitzender der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, auf einem gemeinsamen Symposium betonten. Die Verbände haben Anfang dieses Jahres konkrete Modelle zu einer diskriminierungsfreien Integration des Wohnens in die Riester- Förderung vorgelegt, die im Grundsatz identisch sind. Auf dieser Basis fordern sie:
1. Der förderberechtigte künftige Bauherr sollte sein gesamtes angespartes Riester- Vermögen für den Immobilienerwerb nutzen können. Eine Beschränkung auf maximal 50 Prozent, wie im Referentenentwurf vorgesehen, würde den Kauf von Wohneigentum nur unnötig erschweren. Nicht sinnvoll ist es zudem, weiterhin eine Riester-Geldrente ansparen zu müssen. Daher sollten im Zuge des Immobilienerwerbs neben den eigenen Sparleistungen auch die gewährten Riester-Zulagen vollständig für die Tilgung des Darlehens eingesetzt werden können. Die beispielsweise bei der Eigennutzung entfallende Miete ist mit einer Geldrente als gleichwertig anzusehen. Die Interessenten sollten also frei entscheiden können, in welchem Umfang sie das geförderte Altersvorsorgekapital für Wohneigentum verwenden.
2. Die Riesterzulage sollte nicht auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt werden. Vielmehr sollte bei der Riester-Rente auch der Erwerb einer vermieteten Wohnung, das genossenschaftliche Wohnen und ein Dauerwohnrecht berücksichtigt werden. Das könnte zudem die Attraktivität des privaten Sparens für die Altersvorsorge entscheidend steigern.
3. Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und die Aktion Impulse haben in ihren Modellvorschlägen gemäß den Vorgaben der Riester-Systematik eine nachgelagerte Besteuerung der Förderbeträge vorgesehen. Denkbar im Sinne der Suche nach Kompromisslösungen wären allerdings auch Pauschalregelungen: Die Steuerschulden könnten als Einmalzahlung bei Eintritt in den Ruhestand, über einen bestimmten Zeitraum verteilt oder bereits vor Eintritt in den Ruhestand, noch aus dem Arbeitseinkommen beglichen werden. Keine geeignete Lösung wäre aus Sicht der Verbände ein Kompromiss, der die Förderung durch vorgelagerte Besteuerung kürzt, so dass die Gleichwertigkeit der Förderung des Wohnens und anderer Riester- Produkte nicht mehr gegeben wäre. Der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, wandte sich in diesem Zusammenhang gegen Einschränkungen bei einer Riester-Neuregelung, die Familien mit Durchschnittseinkommen und Kindern eine Förderung von Wohneigentum praktisch versagt. Nur mit einer größtmöglichen Flexibilität der Anlage- und Entnahmemöglichkeiten, so die Forderung der Verbände, lässt sich eine wirkliche Wahlfreiheit bei der privaten Altersvorsorge gewährleisten, die der individuellen Lebenssituation der Arbeitnehmerhaushalte gerecht wird. An dem vorliegenden Referentenentwurf bemängelte Prof. Dr. Johannes Eekhoff vom Institut für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft der Universität Köln insbesondere die Vorschrift, wonach die Riester-Zulage nicht für die Tilgung eingesetzt werden darf, sondern auf einem gesonderten Konto als Geldrente anzusparen ist. Dies verursache unnötige Zinskosten, verzögere die Entschuldung und erhöhe das Risiko, das sich durch Einkommenseinbußen, Zinssatzsteigerungen usw. ergeben könne.
Quelle und Kontaktadresse:
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