Pressemitteilung | Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD)

Die Revolution ist beendet, nun muss die Reform des KHVVG auf die Tagesordnung

(Berlin) - Nach diesem für die Krankenhäuser erneut extrem schwierigen Jahr fällt Zukunftsoptimismus den kaufmännischen Leitungen schwer. Der Blick zurück auf die vergangenen Monate zeigt wenig Erfreuliches, wie die Mitglieder des VKD Präsidiums in ihrer Sitzung am 13.12.2024 feststellen müssen. Natürlich gab es vereinzelt gute Nachrichten aus Krankenhäusern, doch insgesamt gesehen war die Situation mit Insolvenzanmeldungen, Klinik- und Abteilungsschließungen, weiteren Kostensteigerungen tatsächlich ein Desaster. Wenn 80 Prozent der Häuser Verluste schreiben, dokumentiert das die absolute Schieflage einer ganzen, für die Bevölkerung enorm wichtigen Branche. Im Kampf darum, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) noch in wesentlichen Teilen so zu korrigieren, dass es nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Gesundheitsversorgung führt, konnten sich Verbände und Praktiker nicht durchsetzen. Die Hoffnung, dass die Mehrheit der Länderkammer das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen würde, erfüllte sich Ende November leider nicht. Während Automobil- und Stahlindustrie medienwirksame Gipfeltermine bekommen und sogar der Staatseinstieg kolportiert wird, mühen sich die Verantwortlichen in den Kliniken, die Defizite so gering wie möglich zu halten und entgegen aller Versprechungen ist nach der Verabschiedung des KHVVG, allein das Wortungetüm ist schon blanker Hohn, kein Bemühen in Sicht, diese Defizitsituation auch nur ansatzweise kurzfristig zu beheben.

Dies, obwohl noch wenige Tage vor der Abstimmung eine Analyse der Vebeto GmbH von der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegt wurde, die sehr deutlich die bedrohlichen Auswirkungen der Krankenhausreform dokumentierte. Das Gesetz wird danach zu weiteren Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in bereits heute schlecht versorgten Regionen führen. Personelle Anforderungen sind mangels vorhandener Fachkräfte in vielen Bereichen heute schon nicht erfüllbar, was beim Prüfverhalten des Medizinischen Dienstes zu massiven Streichungen der Versorgungsangebote führt. Wie sich dies zukünftig bei demografisch weiter reduzierendem Arbeitsmarkt entwickelt, mögen sich Praktiker gar nicht ausmalen.

Die auch vom VKD immer wieder kritisierten Knackpunkte des KHVVG sind inzwischen bekannt:

• Eine Kompensation der durch die Inflation entstandenen Defizite aus den Jahren 2022 und 2023 für die Krankenhäuser fehlt und soll es nach dem Willen der Bundespolitik und in Teilen auch der Länder 2025 weiterhin nicht geben. Diese enorme Finanzlücke ist durch künftige Erlöse nicht zu schließen. Ein voller Orientierungswert und ein möglicher Ausgleich für weiter steigende Tarife für Ärzte und Pflegende können allenfalls die aktuellen Kosten decken, nicht jedoch die Kostensteigerungen dieser beiden Inflationsjahre.

• Die völlig falsch konstruierte Vorhaltefinanzierung wird nicht dazu führen, die Versorgung zu „entökonomisieren“ und die Grundversorgung vor allem in den ländlichen Regionen zu sichern. Gewinnen werden vermutlich auch die vom Bundesgesundheitsminister präferierten Zentren nicht, die durch die Aufnahme von Patienten aus den geschlossenen Häusern oder Abteilungen Erlösverluste hinnehmen müssen. Wartelisten für planbare Behandlungen sind vorprogrammiert. Wege für Rettungsdienste und Notfälle werden weiter.

• Steigen wird auch erneut die Bürokratielast, die durch neue Dokumentationspflichten und kleinteilige Regelungen im Reformgesetz das Personal der Kliniken noch stärker belastet. Die unsinnige, massive Kontrollbürokratie, mittlerweile mit einem krankhaften Verhaltensmuster, verschärft den Fachkräftemangel zusätzlich.

Das Reformgesetz, das nun ab Januar in den Kliniken nach und nach umgesetzt werden muss, wird die Versorgung also weiter verschlechtern. Das konterkariert dann auch die Behauptung des Bundesgesundheitsministers, das Gesetz werde die Qualität der Krankenhausversorgung deutlich verbessern. Ohnehin war das Schlechtreden der Qualität vor allem der Kliniken in der Fläche durch Minister Lauterbach als Begründung für das Reformgesetz von Beginn an unbegründet und in der Praxis längst überprüfbar widerlegt. Wir fordern daher alle Beteiligten auf, zu einem gerne harten, aber fairen Sachdiskurs zurückzukehren und notwendige politische Diskussionen nicht auf dem Rücken unserer großartigen Mitarbeitenden im Gesundheitswesen zu führen. Wir wünschen uns sehr, dass die Argumente der Praktiker endlich gehört werden, wie es Minister Laumann in NRW immer wieder getan hat, ohne sein Ziel aus den Augen zu verlieren.

Ganz ohne Optimismus die weitere Entwicklung betreffend sind wir für 2025 dennoch nicht. Wir bekommen nach der im Februar anstehenden Bundestagswahl eine neue, vermutlich CDU/CSU-geführte Regierung. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in der Bundestagsdebatte zum Reformgesetz deutlich im Sinne der Kritik aus der Praxis und den Verbänden geäußert. Der Bundesrat hat seinerseits zwar mit Mehrheit das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss geschickt, aber in einem Entschließungspapier dennoch die Forderungen zu notwendigen Korrekturen unterstützt. Wir hoffen daher, dass die neue Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die von ihnen selbst festgestellten fachlich gefährlichen Regelungen für die Versorgung kurzfristig korrigiert. Als ein praktisches Beispiel sehen die Mitglieder des Präsidiums den Bereich der Onkochirurgie, wo es derzeit nicht umsetzbar erscheint, dass das InEK in den genannten gesetzlichen Fristen eine Regelung entwickeln wird, die ohne massive Verluste in der Versorgungslandschaft umgesetzt werden kann. Hier muss umgehend eine Aussetzung der Fristen erzielt werden.

Dazu gehört in erster Linie eine umgehende finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser möglichst noch bis zum Sommer des nächsten Jahres, damit diese einigermaßen über die Zeit kommen bis die Regelungen der Reform greifen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass angesichts der aktuellen politischen Mehrheiten nicht mehr damit zu rechnen ist, dass notwendige, konkretisierende Rechtsverordnungen vor der Bundestagswahl Bundestag und Bundesrat passieren werden. Es betrifft zudem die zügige Veränderung oder Aussetzung der Vorhaltefinanzierung, bis die notwendige Neugestaltung vorliegt. Die deutliche Reduzierung der Regelungen und Dokumentationspflichten durch das Gesetz gehört ebenfalls dazu. Weitere notwendige Änderungen betreffen die technischen und personellen Vorgaben für die Krankenhausplanung mit Leistungsgruppen. Nordrhein-Westfalen sollte hier Blaupause sein.

Derzeit gibt es Planungssicherheit für die Krankenhäuser nicht. Das führt nicht nur zu Unruhe in den Belegschaften, sondern auch in der betroffenen Bevölkerung. Denn es geht hier nicht „nur“ um die Gesundheitsversorgung der Menschen vor Ort sondern auch um ihre Arbeitsplätze. Die neue Bundesregierung muss hier schnell Nägel mit Köpfen machen. Wir brauchen eine Reform der Revolutionsauswirkungen – unideologisch, pragmatisch mit den Patienten und ihren Versorgungsbedürfnissen im Mittelpunkt aller Regelungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD), Andreas Tyzak, Pressesprecher(in), Oranienburger Str. 17, 10178 Berlin, Telefon: 030 28885911

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