Pressemitteilung | ULA e.V. - Deutscher Führungskräfteverband

Die Rente ist keine beliebig kürzbare Ermessensleistung

(Berlin) - Der Deutsche Führungskräfteverband (ULA) lehnt die von der Regierung beschlossenen Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zum größten Teil als willkürlich und unsystematisch ab.

Zwar ist die Stabilisierung des Beitragssatzes auf 19,5 Prozent für die Versicherten und ihre Arbeitgeber eine gute Nachricht. Die zweite Aussetzung der Rentenanpassung innerhalb von vier Jahren wird aber die Vertrauenskrise der Rentenversicherung verschärfen. Scharfe Kritik übt die ULA an der geplanten Streichung der letzten drei Jahre der Ausbildungszeiten, die bislang noch rentensteigernd wirkten.

Für Neurentner ab 2005, insbesondere für Akademiker, drohen dadurch Einbußen in Höhe von rund 58 Euro im Monat bzw. 700 Euro pro Jahr. Unter dem Gesichtspunkt der Beitragsäquivalenz ist diese Maßnahme zwar politisch noch begründbar. Schließlich stehen der rentensteigernden Wirkung hier keine Beiträge gegenüber. Die Regierung Kohl hat die ursprünglich zugesagten dreizehn Jahre erst auf sieben, dann auf drei verringert. Jetzt steht die völlige Streichung an. Diese Geschwindigkeit trägt Züge von Panik und ist verfassungsrechtlich fragwürdig. So sind noch immer gegen die im Jahr 1997 wirksam gewordene Kürzung von sieben auf drei, ja sogar noch gegen die 1992 erfolgte Kürzung von dreizehn auf sieben Jahre Verfahren vor dem Bundesverfassungs- und dem Bundessozialgericht
anhängig.

Diese noch anhängigen Klagen sehen, aus Sicht der ULA zu Recht, die Kürzungen auf Grund ihrer pauschalen Wirkung für rentennahe Versicherte als unvereinbar mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes an. Das Thema Ausbildungszeiten wird die Gerichte also auch in Zukunft noch beschäftigen. Die Höherbewertung der ersten drei Berufsjahre nach einer Berufsausbildung soll dagegen erhalten bleiben – ein klarer Systemverstoß, der wohl nur als beruhigende Geste in Richtung der gewerkschaftlichen Klientel zu verstehen ist.

Die Altersgrenzen für einen vorgezogenen Renteneintritt nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit sollen im Zeitraum von 2006 bis 2008 auf 63 erhöht werden. Ohne flankierende Maßnahmen, die eine verlängerte Beschäftigung älterer Arbeitnehmer unterstützen, ist dies grundsätzlich nicht akzeptabel. In Zusammenwirken mit den neuen Regelungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wäre bei einem
Arbeitsplatzverlust um 55 herum ein massiver sozialer Abstieg vorprogrammiert. Darüber hinaus bestehen auch hier – trotz angekündigter Bestandsschutzregelungen für Personen mit laufenden Vereinbarungen – verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf den Vertrauensschutz.

Auf Zustimmung stößt beim Deutschen Führungskräfteverband das Bekenntnis der Bundesregierung zu dem von der Rürup-Kommission vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsfaktor. Mit seiner Einführung wird der grobe Fehler der Streichung des Blüm’schen demographischen Faktors rückgängig gemacht. Die Einnahmeprobleme der GRV sind derzeit noch weit gehend arbeitsmarktbedingt und nur zu einem kleinen Teil auf die demographische Entwicklung zurückzuführen. Dennoch kann aus Sicht der Leistungsträger die Konsolidierung der GRV nicht ohne Beteiligung der heutigen Rentner vonstatten gehen.

Zwar ist die angemessene Dynamisierung der Renten grundsätzlich von der eigentumsrechtlichen Garantie des Grundgesetzes umfasst, ebenso wie die Rentenanwartschaften. In der Entscheidung über Art und Umfang der Dynamisierung verfügt der Gesetzgeber aber über einen weiten Ermessensspielraum.

Es ist daher richtig und vertretbar, die Rentenanpassungsformel auf Dauer so zu verändern, dass den demographischen Veränderungen Rechnung getragen wird. Weitere willkürliche politische Eingriffe sollten damit zugleich dauerhaft überflüssig ausgeschlossen werden. Ein Nachhaltigkeitsfaktor würde auch den aktuellen, angesichts der geringen Resonanz der Riester-Produkte politisch kaum vermittelbaren Abschlag überflüssig machen:

Seit 2001 wird die theoretisch mögliche Inanspruchnahme der Zulagenförderung für die kapitalgedeckte Altersvorsorge ebenso auf die Rentenanpassung angerechnet wie Veränderungen im Beitragssatz zur GRV. Angesichts der geringen Resonanz der Riesterprodukte bei den Versicherten erscheint dieser Abschlag derzeit mehr denn je als systemwidrig und illegitim.

Der Deutsche Führungskräfteverband ist schließlich gegen eine weitere Abschmelzung der Schwankungsreserve. Ohne eine durch die Rentenversicherer autonom verwaltete Liquiditätsreserve wächst der Regierung als "Ausfallbürge" eine zusätzliche Herrschaft über die Rente zu. Der Deutsche Führungskräfteverband befürchtet, dass diejenigen Politiker, die bei finanziellen Engpässen die Rentenversicherungsträger als Bittsteller zum Bundesfinanzminister schicken wollen, langfristig auf einen Übergang zu einer steuerfinanzierten Staatsrente zielen.

Ein reiner Buchungstrick ist die angekündigte "Verschiebung" der Auszahlung der ersten Rente für Neurentner. Im Kern handelt es sich dabei um die Streichung einer Monatsrente. Es wäre deshalb ehrlich, sie auch so zu bezeichnen.

Auch die alleinige Finanzierung der
Pflegeversicherungsbeiträge durch die Rentner ist so nicht akzeptabel. Zwar ist die Frage berechtigt, ob Rentner langfristig einen höheren Eigenanteil an der Absicherung ihres Kranken- und Pflegerisikos tragen müssen. Das Vorhaben belegt aber einmal mehr den Vorwurf der ULA an die Bundesregierung, das Alterseinkommen der heutigen Rentnergeneration im Wege einer politischen Salamitaktik zu verringern.

Bereits mit der Gesundheitsreform wurden Rentner mit Zusatzeinkommen aus Betriebsrenten durch die Anhebung des Beitragssatzes von 50 auf 100 Prozent erheblich belastet. Diese leistungsfeindliche Politik droht in den Vorschlägen zur Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Altersvorsorge ihre Fortsetzung zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
ULA - Deutscher Führungskräfteverband e.V. Kaiserdamm 31, 14057 Berlin Telefon: 030/3069630, Telefax: 030/30696313

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