Die Reform der Juristenausbildung ist dringlich
(Berlin) - Die Bundesrechtsanwaltskammer ruft die Justizministerien des Bundes und der Länder auf, die hierüber erneut in Gang gesetzte Diskussion rasch zu beenden und das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
Jede Reform der Juristenausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst muss der Tatsache Rechnung tragen, dass die weit überwiegende Zahl der Absolventen des Zweiten Juristischen Staatsexamens den Anwaltberuf wählt. Die Zahl derer, die in den Staatsdienst übernommen werden, ist demgegenüber gering. Die Juristenausbildung der Zukunft hat sich an der großen, nicht an der kleinen Zahl zu orientieren.
Für das Universitätsstudium bedeutet dies, dass in Ausbildung und Prüfung verstärkt anwaltliche Sicht- und Denkweisen berücksichtigt werden müssen, der gerichtlichen und außergerichtlichen Parteivertretung, der Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im privaten und öffentlichen Recht, der Konfliktvermeidung, Streitschlichtung und der Strafverteidigung Gewicht beizumessen sind.
Demzufolge ist es unerlässlich, dass qualifizierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen häufiger als bislang an den Universitäten lehren und im ersten juristischen Examen prüfen.
Im Interesse einer am Verbraucherschutz orientierten Qualitätssicherung der Juristenausbildung spricht sich die Bundesrechtsanwaltskammer für die Beibehaltung des staatlichen Vorbereitungsdienstes aus.
Für diesen Ausbildungsabschnitt fordert sie eine gemeinschaftliche Ausbildung aller Juristen in den Ausbildungsstationen Ziviljustiz, Strafjustiz, Verwaltung und Anwaltschaft und eine gemeinschaftliche Prüfung.
Die Bundesrechtsanwaltskammer appelliert an den Gesetzgeber, dass den anwaltsbezogenen Elementen der Ausbildung der Vorrang eingeräumt wird. Deshalb fordert die Bundesrechtsanwaltskammer für den Vorbereitungsdienst eine 12-monatige zusammenhängende praktische Ausbildung aller Juristen in Anwaltskanzleien, ferner, dass die Inhalte der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sich (zumindest) zur Hälfte an der vorangegangenen anwaltlichen Ausbildung, (höchstens) zur anderen Hälfte an der vorangegangenen Ausbildung der Staatsjuristen orientieren.
Die praktische Ausbildung in den Pflichtstationen ist, wie bislang, durch eine theoretische Ausbildung in Lehrgängen zu begleiten. In den Arbeitsgemeinschaften für Zivilrecht sollen vornehmlich Richter, in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht vornehmlich Richter und Staatsanwälte, in den Arbeitsgemeinschaften Verwaltungsrecht vornehmlich Verwaltungsrichter und Verwaltungsjuristen, in den Arbeitsgemeinschaften Rechtsanwalt vornehmlich Rechtsanwälte und Notare unterrichten. Die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen mit Staatsjuristen einerseits, Rechtsanwälten und Notaren andererseits, muss der gestiegenen Bedeutung anwaltlicher Ausbildung Rechnung tragen.
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