Pressemitteilung | k.A.

Die neuen Festbeträge für Arzneimittel werden kommen

(Berlin) - „Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums ist klar, dass auch künftig patentgeschützte Arzneimittel in die Festbetragsgruppen einbezogen werden können, wenn sie keine therapeutischen Verbesserungen bedeuten. Damit wird es auch für Scheininnovationen wieder Festbeträge geben.

Mit der Entscheidung des BMGS, die Festbetragsgruppen nicht zu beanstanden, ist für die gesetzliche Krankenversicherung ein Einsparpotential von mehreren hundert Millionen Euro gerettet worden.

Der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der weiteren Umsetzung, also der Anhörung zur Vorbereitung der Festsetzung der Festbetragshöhe, steht nun nichts mehr im Wege“, so Florian Lanz, Sprecher des BKK Bundesverbandes.

Hintergrund – Arzneimittelausgaben
Seit 1997 hat sich der Anteil der Festbetragsarzneimittel von 63,4 Prozent der Verordnungen auf aktuell rund 60 Prozent der Verordnungen zwar nur unwesentlich verändert. Doch ist der Anteil an den Arzneimittelausgaben von rund 60 Prozent auf nur noch 35 Prozent drastisch zurückgegangen. Im Jahre 2003 gaben die gesetzlichen Krankenkassen nach Abzug der Zuzahlungen 22,7 Mrd. Euro für Arzneimittel aus. Ein Großteil der Arzneimittelausgaben entfallen auf patentgeschützte Arzneimittel - sowohl auf echte Innovationen als auch auf teure Schein-Innovationen, die keinen Zusatznutzen haben.

Hintergrund – Geschichte der Festbeträge
1989 wurden die Festbeträge eingeführt. Auf Betreiben der Pharmaindustrie wurden die patentgeschützten Arzneimittel 1996 aus der Bildung neuer Festbeträge herausgenommen. Nach klarstellenden Gerichtsurteilen (BVerfG am 17.12.2002, EuGH am 16.03.2004, bereits 2003 Stellungnahme des Generalanwalts der EU-Kommission) können Festbeträge wieder durch die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen bestimmt werden. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden zudem Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneimittel wieder zugelassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (Bundesgebiet) Florian Lanz, Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: 0201/179-01, Telefax: 0201/179-1000

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