Pressemitteilung | k.A.

Die neuen BDV-Tipps 2004 für Shopping-Touren, Verkaufsreisen und Kaffeefahrten

(Gießen) - Gerade jetzt im Sommer und zur Urlaubszeit findet man viele bunte Reiseprospekte und persönlich adressierte Werbebriefe im Briefkasten, mit denen zu Erlebnisreisen, Shopping-Touren, eintägigen Verkaufsfahrten oder Kaffeefahrten, aber auch mehrtägigen Verkaufsreisen ins benachbarte Ausland eingeladen wird.

Werbung
Ob jemand nun erstmals eine Verkaufsreise bucht, oder aber schon zu den 85% Stammkunden zählt (jeder fünfte Deutsche war schon dabei!), der Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen (BDV) e.V. gibt für Kunden und Teilnehmer nützliche Tipps für ein gelungenes Reise- und Einkaufsvergnügen.

Prüfen Sie, was Ihnen in der Werbung versprochen wird. Das gilt überall, nicht nur bei Verkaufsreisen. Seriöse Unternehmen präsentieren eine klar verständliche Werbung, damit Sie wissen, was Sie an Programm und Leistungen erwarten dürfen.

Werbe-Versprechungen
Jeder Teilnehmer hat Anspruch darauf, dass er alles, was in der Werbung versprochen wird, auch tatsächlich erhält. Dies gilt für die touristischen Angebote genauso wie für irgendwelche Waren, Reisemitbringsel oder sonstige Leistungen, ob Sie an der Verkaufsveranstaltung teilnehmen oder nicht.

Seien Sie kritisch, wenn Ihnen übertriebene Werbe- oder Gewinnversprechen gemacht werden. An dieser Stelle der Hinweis: In § 661a BGB ist gesetzlich geregelt, dass ein Unternehmen, das einem Verbraucher ein "Gewinnversprechen" macht, "dem Verbraucher diesen Preis zu leisten" hat.

Verkaufsveranstaltung
Die Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung ist immer freigestellt! Sie können teilnehmen, müssen aber nicht. Der Besuch der Verkaufsveranstaltung verpflichtet zu nichts. Niemand ist gezwungen, etwas zu kaufen.

Beim Abschluss von Verträgen (Kauf- oder Reiseverträgen) anlässlich von Freizeitveranstaltungen haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB von 2 Wochen. Achten Sie darauf, dass dieses schriftlich im Kaufvertrag zugesichert wird.

Alle Mitglieder des BDV gewähren das 14-tägige Widerrufsrecht schon seit 1976, und zwar im Vertrauen auf die Preiswürdigkeit und Qualität der Produkte. So können Sie sich Ihren Kauf zu Hause in aller Ruhe überlegen.

Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch bei Verkaufsreisen von Deutschland ins Ausland, wenn Sie am ausländischen Urlaubsort in einer Verkaufsveranstaltung einen Kauf tätigen, nicht aber beispielsweise bei Verträgen in der Türkei mit einer türkischen Firma.

Verkaufsveranstaltung im Ausland
Vorsicht, wenn Sie "vor Ort" an einem ausländischen Urlaubsort zu "Ausflügen" oder "Bunten Nachmittagen" mit Verkauf eingeladen werden; erst recht, wenn es sich um ausländische Veranstalter handelt. Da die rechtliche Beurteilung nicht zweifelsfrei ist, unser Rat: Lassen Sie sich schriftlich im Kaufvertrag eine Widerrufsfrist (mindestens bis einige Tage nach Ihrer Rückkehr nach Hause) bestätigen.

Bei BDV-Mitgliedern in guten Händen
Bei BDV-Mitgliedern sind Sie in guten Händen: BDV-Firmen garantieren nicht nur eine unbürokratische und kulante Handhabung des 2-Wochen-Widerrufsrechts, sondern auch ausgesprochen lange Garantiefristen von bis zu 5 Jahren! Wie zufrieden die Kunden sind, zeigt die verschwindend geringe Zahl an Reklamationen.

Busreisen sind sicher
Wenn Sie eine Busreise buchen, dürfen Sie davon ausgehen: Busse sind das sicherste Verkehrsmittel und Busreisen sind sicher. Das gilt für alle Omnibusreisen, auch Shopping-Touren und Verkaufsreisen. Der BDV unterstützt mit seinen Firmen effiziente Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des technischen Standards von Reisebussen. Die Sicherheit der Reisegäste ist oberstes Gebot.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen e.V. (BDV) Brandgasse 5, 35390 Gießen Telefon: 0641/966280, Telefax: 0641/9662811

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