Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Die neue Unternehmensbesteuerung - Was die Reform bringt" / Statement von Alfons Kühn, DIHT-Bereichsleiter Steuern

(Berlin) - Die am 14. Juli vom Bundesrat verabschiedete Steuerreform bringt Entlastungen für Alle. Doch können die geplanten Veränderungen der Unternehmensbesteuerung nach Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) nur ein "erster Schritt" sein. Alfons Kühn, Bereichsleiter Steuern des DIHT, hat die Reform am 28. August in Berlin bei einem Pressefrühstück wie folgt kommentiert:

"Die neuen Regeln verlangen Umstellungen in den Betrieben und ermöglichen ganz neue Steuer- und Sparstrategien. Der Mittelstand wird unabhängiger von Krediten. Wer Gewinn macht und offen ausweist, wird durch niedrigere Tarife belohnt. Die Eigenkapitalbasis kann wachsen. Das eröffnet zusätzliche Investitionspotenziale.

Die Steuerreform wird eine neue Dynamik in die Kapitalmärkte bringen - nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten Euro-Raum. Nationale und internationale Analysten gehen sogar davon aus, dass uns ein spannungsfreies Wirtschaftswachstum bei nachhaltig gedämpfter Inflation bevorsteht. Wenn die Steuerreform zugleich Anstoß zu Umorientierungen in unserem Sozial- und Arbeitsrecht ist, könnten sich die aufstrebenden Konjunkturzyklen verlängern und damit eine noch bessere Entfaltung der Unternehmenstätigkeit ermöglichen.

Diese Entwicklung und das Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Dividenden und verwandten Kapitalerträgen begünstigen den Wertzuwachs von Aktien und anderen Unternehmensbeteiligungen. Sie erhöhen damit die Attraktivität dieser Anlageformen für breite Bevölkerungskreise im Vergleich etwa zu Zinsanlagen. Die Sparer honorieren das offensichtlich schon jetzt. Die Zahl der Aktionäre und Fondsbesitzer hat sich in den letzten eineinhalb Jahren auf fast zwölf Millionen verdoppelt.

Von der Steigerung des Unternehmenswertes (Sharehoulder Value) werden auch die vielen alten und neuen Kleinaktionäre profitieren. Der große Zuspruch für Aktien oder Aktienfonds zeigt, dass die Steuerreform die Risikokapital- und Aktienkultur in Deutschland fördert. Daraus werden familiengeprägte, also mittelständische Kapitalgesellschaften noch größere Vorteile erwarten können, als die bereits hochkapitalisierten Publikumsgesellschaften. Auch junge Unternehmen werden daran teilhaben.

Der DIHT und die Industrie- und Handelskammern übersehen bei diesem Optimismus nicht, dass mit Blick auf die mittelständischen Personengesellschaften nur von einem ersten, wenn auch in Bezug auf die Verrechnung der Gewerbesteuer von einem großen Schritt die Rede sein kann. In weiteren Reformschritten muss eine Steuerbelastung der Gewinne aller Unternehmen - und damit auch der mittelständischen Personengesellschaften - von deutlich unter 40 Prozent inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag erreicht werden.

Haushaltskonsolidierung ist wichtig, steuerliche Gleichbehandlung ebenfalls. Sobald es für die öffentlichen Haushalte verkraftbar ist, muss deshalb der Einkommensteuertarif weiter nach unten. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung an die Geldwertentwicklung sind ohnehin geboten. Bei den Veräußerungsgewinnen, die reinvestiert werden sollen, müssen Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften genauso gleichgestellt werden wie beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung für aktive Unternehmer. Je schneller die Gesetzgebung diese Forderungen einlöst, desto engagierter kann sich der gewerbliche Mittelstand als Motor von Ausbildung und Beschäftigung einbringen.

Gesetzestechnisch wird die Reform erst in diesem Herbst mit einem Ergänzungsgesetz ihren vorläufigen Abschluss finden. Der Bundesrat hat dem Steuersenkungsgesetz am 14. Juli nur mit der Bedingung zugestimmt, dass zeitgleich mit dem Kernstück eine weitere Einkommensteuertarifsenkung im Jahre 2005 schon jetzt gesetzlich verankert und - das ist für den Mittelstand von größter Bedeutung - dass der halbe Steuersatz bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung am Ende eines unternehmerischen Berufslebens wieder eingeführt wird. Damit hat sich unsere Hartnäckigkeit gerade in diesen Tariffragen am Ende doch noch ausgezahlt.

Das Ergebnis vom 14. Juli darf aber nicht blenden. Es bleibt noch Vieles zu tun. Neben den unverzichtbaren Nachbesserungen müssen die außensteuerlichen Regeln dem neuen Recht angepasst werden; das Gleiche gilt für die steuerlichen Vorschriften bei Umstrukturierungen und Organschaftsfällen. Hierzu führen wir am 29. August und am 13. September zwei Ganztagesveranstaltungen durch - als Auftakt und Basisarbeit für den Gesetzgeber, der sich nach dem Jahreswechsel 2000/2001 damit befassen wird.

Und auch danach geht die steuerpolitische Arbeit nicht aus. Wir wollen den Umbau der Gewerbesteuer in eine Kommunalfinanzierung auf mehreren Schultern. Aktienoptionen müssen steuerlich besser behandelt werden. Steuergerechtigkeit durch Steuervereinfachung ist für uns ein großes Thema. Wir werden daran beharrlich arbeiten. Mit der Unterstützung durch die Mitglieder unserer Industrie- und Handelskammern, die ganz großen Anteil an dem Zwischenergebnis haben, wird uns noch Vieles gelingen. Der erfolgreiche Einstieg in die Neuordnung der Unternehmensbesteuerung ist dafür eine gute Grundlage."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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