Die Länder können aus guten Gründen dem Krankenhaustransparenzgesetz so nicht zustimmen
(Düsseldorf/Berlin) - Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser lässt derzeit nur düstere Prognosen zu, während die angestrebte Krankenhausreform im Ringen um das Transparenzgesetz im Vermittlungsausschuss feststeckt. Für den Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) gibt es gute Gründe, die aus Verbände- und Ländersicht gegen das Gesetz sprechen. Die Argumentation des Bundesgesundheitsministers, die Verzögerung des Transparenzgesetzes befördere ein Krankenhaussterben, ist irreführend. Das Gesetz enthält einen zielgerichteten Eingriff in die Krankenhausplanung durch die vorgesehene Zuteilung von Leistungsgruppen für die Kliniken über einen neuen Grouper des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dem können die Länder so nicht zustimmen. Daher ist eine Überarbeitung dringend geboten.
"Niemand hat etwas gegen eine transparente, laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung. Das Problem des Gesetzes liegt vielmehr in Regelungen zur Zuordnung von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser, die durch die Hintertür die Krankenhausplanung nach Berlin verlegen", erklärt VLK-Präsident PD Dr. Michael A. Weber. Das InEK soll damit beauftragt werden, das Behandlungsgeschehen in den Krankenhäusern mit den entsprechenden Leistungsgruppen zu verknüpfen. Dies ist aber originäre Aufgabe der Krankenhausplanung der Länder und würde massiv in ihre planerische Hoheit eingreifen und Entscheidungen vorgreifen, die erst nach Einigung auf eine Krankenhausreform, dann aber abgestimmt anstehen. Auch das InEK ist über diesen Auftrag wenig begeistert, denn es fehlt ein Regelwerk für die Zuordnung, es gibt kein Gremium, um schwierige Entscheidungen abzustimmen. Also viele offene Fragen bei einem zeitlich engen Rahmen und einer nur kümmerlich im Gesetz angebotenen einmaligen Entlohnung von ca. 33.500 Euro, obwohl erst noch eine Software (Grouper) entwickelt werden muss.
Hier befürchten die Länder und nicht nur die unionsgeführten mit Recht Verwerfungen in ihrer Krankenhausstruktur. "Dieser Preis ist zu hoch für die angebotenen überschaubaren Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser, wie die unterjährige Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen von Pflegekräften, die in der unmittelbaren Patientenversorgung beschäftigt sind, einer Erhöhung des Pflegeentgeltwertes und einem vorläufigen Mindererlösausgleich", meint Weber. Diese Maßnahmen werden die von Minister Lauterbach angepriesene Höhe von 6 bis 8 Milliarden Euro bei weitem nicht erreichen, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft berechnet hat. Somit verursacht die Verzögerung in der Verabschiedung des Gesetzes auch keine Insolvenz von Krankenhäusern.
Die Argumentation des Bundesgesundheitsministers Lauterbach ist irreführend, wenn er sagt, dass ohne das Gesetz "ein Krankenhaussterben in Deutschland in großen Teilen schwer abwendbar sei". Die bedrohliche finanzielle Schieflage der Krankenhäuser liegt in einem fehlenden Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen und der meisten der anstehenden Tariferhöhungen, dem sich das Bundesgesundheitsministerium beharrlich verweigert. Das Gesetz bewirkt zusätzlich einen weiteren Bürokratieschub, da vierteljährliche, detaillierte Personalstandsmeldungen von Pflegekräften sowie Ärztinnen und Ärzten eingefordert werden. VLK-Präsident Weber meint: "Es wäre wünschenswert, wenn Minister Lauterbach das Gesetz überarbeitet und sich auf qualitätssichernde und die Liquidität verbessernde Maßnahmen beschränkt, von denen er immer wieder propagiert, sie seien sein Hauptanliegen. Dieser Kompromiss muss dann aber auch Bestand haben. Die Länder sollten stark bleiben und keinen faulen Kompromiss eingehen." Insoweit ist es richtig, dass das Gesetz bisher nicht auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses des Bundesrates vom 2. Februar 2024 steht.
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