Die Krise ist für die Tourismusbranche noch nicht vorbei: Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit müssen dringend bis Jahresende voll übernommen werden / Tourismuswirtschaft begrüßt Vorstoß aus dem Bundesarbeitsministerium / Koalitionspartner sind nun gefragt, zuzustimmen
(Berlin) - Die Tourismuswirtschaft begrüßt die Signale aus dem Bundesarbeitsministerium, nach denen die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit - anders als bislang geplant - auch über den 30. Juni hinaus zu 100 Prozent übernommen werden könnten. "Wir danken Bundesarbeitsminister Heil für seinen Vorstoß im Sinne unserer Beschäftigen und Unternehmer", so BTW-Generalsekretär Michael Rabe. "Das Instrument Kurzarbeit hat in den vergangenen 14 Corona-Monaten allein in der Tourismuswirtschaft viele Hunderttausend Arbeits- und Ausbildungsplätze gerettet. Diese nun auf den letzten Metern der Pandemie doch noch leichtfertig aufs Spiel zu setzen, kann nicht im Sinne der Politik sein. Deshalb fordern wir auch die beiden Koalitionspartner der SPD auf, kurzfristig den Weg für die weitere vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 frei zu machen."
Die derzeit vorgesehene hälftige Übernahme dieser Beiträge durch die Arbeitgeber ab 1. Juli und die damit verbundene massive finanzielle Mehrbelastung ist für einen Großteil der Unternehmen der Tourismusbranche wirtschaftlich nicht darstellbar, die seit Monaten ein Sonderopfer in der Corona-Krise erbringen. Ein weiterer Stellenabbau wäre kaum zu vermeiden. Dies hatte der BTW auch zuletzt Anfang Mai in einem Schreiben an die zuständigen Ministerien und Ausschüsse deutlich gemacht. Rabe: "Die Corona-Krise ist für die Tourismuswirtschaft am 30. Juni noch lange nicht vorbei. Das vorsichtige Wiederanfahren von ersten Teilbereichen des Tourismus darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Umsatzausfälle in vielen Betrieben unserer Branche auch in den nächsten Monaten noch immens sein werden. Wann beispielsweise Fernreisen oder Großveranstaltungen wieder annährend normal möglich sein werden, steht noch in den Sternen. Deshalb ist es unerlässlich, dass das Instrument der Kurzarbeit für diese Unternehmen bis zum 31. Dezember 2021 noch uneingeschränkt wirksam bleibt."
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