Die IG Bau argumentiert unseriös
(Bonn) - Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks weist die Gewerkschaftsdarstellung überzogener Leistungsvorgaben für die Mitarbeiter der Branche scharf zurück. "Auch wenn die IG BAU ihre Mär vom Turbo-Putzen in immer neuen Varianten erzählt, bleibt sie eine Mär. Es gibt kein Turbo-Putzen in unseren tarifgebundenen Unternehmen", erklärte der Geschäftsführer des Verbandes, Johannes Bungart, am Dienstag in Bonn zu einer Umfrage der IG BAU. "Wir als Arbeitgeber verlangen von unseren Mitarbeitern nur für sie Leistbares."
Bungart nannte die verschiedenen Darstellungen der IG BAU zum angeblichen "Turbo-Putzen" einen "Beleg für das unseriöse Argumentieren der Gewerkschaft". Er führte aus: "In einer ihrer jüngsten Pressemitteilungen verkündet die IG BAU, für das Abstauben einer Schreibtischlampe veranschlagten die Arbeitgeber 8,4 Sekunden, für das Saugen eines 18 Quadratmeter großen Büros 2 Minuten und 19 Sekunden. Noch Mitte August behauptete sie, in einer Stunde müssten 500 Papierkörbe gereinigt werden oder 240 Schreibtische. Das passt alles nicht zusammen, die IG BAU widerspricht sich selbst."
"Hier wird versucht, mit unwahren Behauptungen Stimmung zu machen", sagte Bungart. "Unsere fleißigen Mitarbeiter reinigen Büros in sehr unterschiedlichen Größen. Kein Gebäude ist wie das andere. Solche Vorgaben wären ohnehin nicht sinnvoll. Es ist ein gehöriger Unterschied, ob der Auftraggeber ein Flughafen oder ein Krankenhaus ist. Die Reinigung eines OP-Saals erfordert andere Aktionen als die eines Warteraums auf einem Flughafen."
Bungart bekräftigte die Position der Arbeitgeber, in den laufenden Lohntarifverhandlungen nicht über den von der Gewerkschaft gewünschten "Vertrag gegen Leistungsverdichtung" zu reden. "Wir sind kompromissbereit beim Lohn. Unser abschlussfähiges und nochmals aufgestocktes Angebot gilt. Auf der Basis können wir uns sofort einigen."
Die Tarifverhandlungen für die 600.000 Mitarbeiter der Gebäudereiniger-Branche werden am Donnerstag fortgesetzt. Der aktuell gültige Mindestlohn-Tarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2015 aus.
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