Die Gesundheitsreform: Was ändert sich zum 1. Januar 2004?
(Berlin) - Nachdem das Beitragssatzsicherunggesetz (BSSichG) bereits in diesem Jahr Pharmahersteller, pharmazeutischen Großhandel und Apotheken durch erhöhte Rabattzahlungen in Höhe von 1,7 Mrd. Euro belastet, kommen durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ab 1. Januar weitere Belastungen auf die Leistungserbringer, vor allem aber auch für die Versicherten in Form erhöhter Zuzahlungen zu.
Daneben enthält das GMG vor allem im Bereich der Arzneimittelversorgung erhebliche strukturelle Veränderungen. Hierzu gehören insbesondere
- die Ermöglichung des Versandhandels unter bestimmten Bedingungen,
- der begrenzte Apothekenmehrbesitz,
- neue vertragliche Regelungen bei der integrierten Versorgung,
- die Einbindung von Krankenhausapotheken in die ambulante Arzneimittelversorgung,
- eine neue Apothekenhonorierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
- sowie der weitgehende Ausschluss von apothekenpflichtigen Selbstmedikations-Arzneimitteln aus der GKV-Erstattung.
Weitere Informationen über die Auswirkungen dieser GMG-Maßnahmen auf die Versicherten sowie die Leistungserbringer finden Sie unter http://www.abda.de/ABDA/artikel.html?ID=1062
Quelle und Kontaktadresse:
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