Die Gesetzesnovelle zur "Grünen Gentechnik" hemmt Innovation und Forschung in Deutschland / DFG legt Stellungnahme zum Gentechnik-Gesetz vor
(Bonn) - Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht den Entwurf des neuen Gentechnik-Gesetzes als Hemmnis für Forschung und Innovation in Deutschland. Sollte die Novelle in der vorliegenden Form verabschiedet werden, birgt dies nach Auffassung der DFG das Risiko, deutsche Forscher im internationalen Wettbewerb erheblich zu benachteiligen. Dies ist der Tenor der DFG-Stellungnahme zum Gentechnik-Gesetz, die jetzt vorgelegt wurde.
Im Wesentlichen wendet sich die DFG gegen drei Bestandteile des geplanten Gesetzes. So geht der Entwurf der Bundesregierung prinzipiell von der Annahme aus, dass mit dem Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) ein besonderes Gefahrenpotenzial verbunden sei. Diese Annahme ist nach DFG-Einschätzung durch experimentelle Daten nicht gedeckt. Die unangemessene Risikoeinschätzung führt zu mehr Bürokratie und erschwert den Transfer von Ergebnissen der Grundlagenforschung in wirtschaftlich verwertbare Verfahren und Produkte. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, Anwender von gentechnisch veränderten Organismen mit einer Haftung zu belegen, wenn GVOs in konventionell oder ökologisch produziertes Saatgut "eindringen". Eine solche Einkreuzung von gentechnisch veränderten Organismen ist jedoch prinzipiell nicht zu verhindern. Bei Anwendung der im Gesetz ins Auge gefassten Haftungsregelung wird Forschung an gentechnisch veränderten Organismen und Freisetzung in Deutschland kaum mehr möglich sein.
Des Weiteren wendet sich die DFG in ihrer Stellungnahme gegen die geplante Aufteilung der "Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit" in zwei Ausschüsse und gegen die Aufnahme von Mitgliedern ohne Fachkenntnisse. Die DFG sieht keinen Bedarf an neuen Gremien, neuen bürokratischen Regelungen und weiteren Einvernehmensbehörden.
Die geplante Praxis zur Etablierung von Standortregistern des Bundes und aller 16 Länder sowie die langen Vorlaufzeiten vor der Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen führen zu Behinderungen von Forschungsarbeiten. Dadurch wird wissenschaftliches Arbeiten auf dem Gebiet der "Grünen Gentechnik" erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht. Dies gilt nach Auffassung der DFG auch für die von der EU-Richtlinie geforderte Begleitforschung, die dem Sammeln von Erfahrungen mit dem Ausbringen gentechnisch veränderter Organismen dienen soll.
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