Pressemitteilung |

Die Geheimcodes der Reisekataloge

(Dieburg) - Die wohl am meisten gelesenen Lyriker in Deutschland haben in der Regel noch nie selbst ein ein eigenes Werk herausgegeben. Aber jeder Urlaubsreisende liest zumindest einmal jährlich die Werke dieser Künstler in den vielen bunten Reisekatalogen.

Mit bunten Hochglanz-Bildern und verlockenden Texten wollen die Reiseveranstalter ihre Angebote schmackhaft machen warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Selbstverständlich alles im Rahmen des gesetzlich erlaubten und im Interesse des aufgeklärten Verbrauchers. Aus diesem Grunde werden viele dieser blumigen Reisetexte von Juristen verfasst um von vornherein etwaige Reklamationen abzublocken. Zitat von Jean Giraudeux „ Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die Wirklichkeit.“

Ein Tor wer glaubt, Katalogtexte wollten sachliche Hinweise auf das Reiseziel geben. Die Texte dienen mehr dem Verkauf als der Information. Nachteile werden schön geredet, Selbstverständlichkeiten groß herausgestellt.

So soll es immer noch Leute geben die glauben das Urlaubsziel mit einem „Direktflug“ ohne Zwischenlandung zu erreichen. Bei Reklamation zitiert man Ihnen dann das Urteil des AG Würzburg (3 C 1128/95) „ Unter einem „Direktflug“ versteht man eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung nennt man hingegen „Non-Stop-Flug“.“

Wer gerne in unmittelbarer Nähe des Flughafens oder noch besser direkt in der Einflugschneise wohnt, der muss nur auf den Hinweis „kurzer Transfer zum Flughafen“ achten.

Wer den „aufstrebenden Ferienort“ auswählt, liebt Baustellen, Betonmischer und Presslufthämmer. „Meerseite, Meerblick, seitlicher Meerblick“ hier entscheidet sich, ob man von seinem Hotelzimmer aufs Meer blickt oder nicht.

Natur ist immer gut. Am „Naturstrand“ erfreut man sich dann an dem angeschwemmten Müll, den fehlenden sanitären Einrichtungen, kurzum jeglicher fehlenden touristischen Infrastruktur.

Wenn die „Unterkunft zweckmäßig eingerichtet, lebhaft und ideal für den aktiven Urlaub“ vorgestellt wird, warum nicht zugreifen? Schlafen kann man ja zu Hause, da werden besoffene Kegelvereine oder die benachbarte Disco und die einem Feldbett ähnliche Schlafstatt doch nicht stören.

Von den Gerichten bleibt diese Katalogsprache meistens unbeanstandet. So befand das Amtsgericht Kleve, dass aus einem gebuchten Appartement zur Meerseite kein Anspruch auf Meerblick folgt. Es reicht somit, wenn eine der Appartementwände zur Meerseite ausgerichtet ist, selbst wenn sich in der Wand kein Fenster befindet. Merke: „Juristen, die sich gemeinverständlich ausdrücken, bringen es nicht weit“ (Alfred Oder).

Vor dem Buchen einer Reise ist das Studium dieser „Katalog-Lyrik“ angesagt. Damit die schönsten Tage im Jahr nicht zum Albtraum werden hat der BSZ® in seiner Faxabruf-Datenbank eine Auswahl gängiger Katalog-Codes hinterlegt. Das 10-seitige Dokument „Die Geheimcodes der Reisekataloge“ gibt es ab sofort per Faxabruf: 0190-824196041 (3,63 DM/Min.)

Bei Reisemängeln besteht aufgrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung ein hohes Prozeßrisiko. So gewähren einige Gerichte bei Ungeziefer bis zu 50 Prozent Preisnachlass, andere Richter halten solche Klagen hingegen für unberechtigt: Geckos in Sri Lanke sind nach Meinung der Justiz zu akzeptieren, auch wenn sie an der Zimmerdecke hängen. Und Kakerlaken, befand das Amtsgericht Bad Homburg, dürfen in Tunesien selbst in Spitzenhotels vorkommen.

Wer also in eine von Juristen gestellte „Reisefalle“ geraten ist und sich wehren will, muß dazu wieder einen Juristen aufsuchen. Denn die Rechtsanwälte verteidigen Ihr Rechtsberatungsmonopol gnadenlos, obwohl viele Vereine, Verbände und Institutionen gerade auch im Reiserecht mit Rat und Tat helfen könnten.

Das Rechtsberatungsgesetz stammt zwar vom 13.12.1935; unterzeichnet von dem „Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. Zweck dieses Gesetzes war es, den Anwaltsberuf von „Jüdischen Elementen“ zu „befreien“. Zweck dieses Gesetzes aus dem Jahre 1935 war: Beseitigung von „jüdischen Elementen“ aus den rechtsberatenden Berufen. Es hatte nicht genügt, den jüdischen RechtsanwältInnen die Zulassung zu entziehen. Die jüdischen Kolleginnen und Kollegen waren anerkannte und sehr geschätzte und auch sehr fachkundige JuristInnen. Deswegen war es notwendig, dafür zu sorgen, dass sie auch ohne Anwaltszulassung nicht länger beratend tätig sein konnten. Das hat zu dem Rechtsberatungsmißbrauchgesetz geführt.

Heute ist das RBerG nicht mehr auf jüdische Juristen zugeschnitten, sondern auf alle, die ohne Rechtsanwalt zu sein, Rechtsberatung oder Besorgung veranstalten. Gemacht für jüdische Anwälte, dann "entnazifiziert", um schliesslich heute für alle Nicht-Juristen nachteilig zu wirken! Dabei ist es ist höchst zweifelhaft, ob das RBerG gültiges Recht ist. Es könnte z.B. verfassungwidrig sein.

TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0190-766097 (2,42 DM/Min.) nennt der Suchdienst des BDF im BSZ® e.V. Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht und natürlich auch Anwälte aus allen anderen Fach- und Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de, www.jurafit.de und www.rechtsshop.de fündig.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780 Telefax: 06071/23295

NEWS TEILEN: