Die Gefahrstoffverordnung muss dringend nachgebessert werden!
(Berlin) - Am 21.08.2024 hat das Bundeskabinett die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschlossen, die unter anderem Neuregelungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden vorsieht. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Das Handwerk kritisiert, dass die Erkundungspflicht für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben gestrichen wurde. Aus unserer Sicht ist es für die ausführenden Gewerke unabdingbar, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind. Die jetzige Regelung ist praxisfern und nicht umsetzbar.
Asbest und weitere in früheren Jahrzehnten verbaute Gefahrstoffe sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Verantwortung für die Beseitigung dieser Altlasten kann nicht allein auf die ausführenden Betriebe der Bauwirtschaft abgewälzt werden.
Der ZDH sowie die gesamte Bauwirtschaft hatten sich im nationalen Asbestdialog erfolgreich für eine Erkundungspflicht seitens des Veranlassers eingesetzt. Diese fand sich auch in den Vorentwürfen der Gefahrstoffverordnung wieder. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung mit dem heute verabschiedeten Entwurf die Bringschuld des Veranlassers in eine Holschuld des (Bau-)Unternehmers abgewandelt hat.
Der nun vorgesehene Beitrag des Veranlassers, nur über Baujahr und Nutzungsgeschichte informieren zu müssen, ist nicht ausreichend. Eine stärkere Einbeziehung des Veranlassers ist zwingend erforderlich, damit dieser sich nicht seiner Verantwortung als Inhaber der Gefahrenquelle entziehen kann und es seine Verpflichtung ist, keine Arbeiten zu beauftragen und durchführen zu lassen, wenn mögliche Gefahrensituationen nicht abgeklärt sind.
Hier muss dringend im Interesse des Gesundheitsschutzes der Baubeschäftigten sowie der Bewohner betroffener Gebäude nachgebessert werden. Wir fordern die Länder auf, sich im zustimmungspflichtigen Bundesrat dafür einzusetzen.
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