Pressemitteilung | Weiterbildung Hessen e.V.

Die Folgen der COVID-19-Krise als Chance für die berufliche Weiterbildung nutzen

(Frankfurt am Main) - Die COVID-19-Pandemie hat zum stärksten Konjunktureinbruch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geführt. Nach aktuellen Prognosen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin dürfte in diesem Jahr das reale Bruttoinlandsprodukt um 9 Prozent schrumpfen. Dies entspricht einem gesamtwirtschaftlichen materiellen Wohlstandsverlust von rund 300 Milliarden Euro.

Hessen kommt derzeit etwas besser durch die Krise als der Bundesdurchschnitt. Aber auch hier steigen die Arbeitslosenzahl und vor allem die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit. Zum 30. Juni 2020 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 200.000 Menschen in Hessen als arbeitslos gemeldet. Schätzungsweise 750.000 Beschäftigte befinden sich zurzeit in Kurzarbeit.

Nicht wenige von den hessischen Beschäftigten in Kurzarbeit haben keinen anerkannten Berufsabschluss in dem Bereich, in dem sie gegenwärtig arbeiten", diagnostiziert Claus Kapelke, Vorstandsvorsitzender des Vereins Weiterbildung Hessen e. V. Für diesen Personenkreis bestehe die Möglichkeit, abschlussbezogene Weiterqualifizierungsmaßnahmen über die hessische Initiative ProAbschluss gefördert zu bekommen - und zwar mit bis zu 4.000,- Euro pro Qualifizierungsscheck. "Insofern beinhaltet die aktuelle Krise auch eine Chance; die Gelegenheit, jetzt in die eigene Zukunft durch das Nachholen eines Berufsabschlusses zu investieren", ist sich Claus Kapelke sicher und ergänzt: "Diese Chance zur Weiterbildung müssen jetzt die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber auch nutzen; um

die Arbeitsplätze zukunftssicherer zu machen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Betriebe zu steigern."

Die hessische Initiative ProAbschluss richtet sich an Beschäftigte, die noch keinen anerkannten Berufsabschluss haben oder in einem anderen als dem ursprünglich erlernten Beruf tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen die zu einem Berufsabschluss hinführen. Geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in Kurzarbeit gehören explizit zum Kreis derjenigen, die gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge abführt.

Quelle und Kontaktadresse:
Weiterbildung Hessen e.V. Pressestelle Eschersheimer Landstr. 61-63, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 91501290, Fax: (069) 915012929

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