Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Die elektronische Gesundheitskarte / Weniger Missbrauch durch Lichtbild möglich

(Leipzig) - Seit Ende vergangenen Jahres geben die gesetzlichen Krankenkassen Schritt für Schritt die elektronische Gesundheitskarte an die Versicherten aus. Der Gesetzgeber fordert von den Kassen einen möglichst schnellen Austausch der alten Karten. Bis Ende 2011 sollten mindestens 10 Prozent der gesetzlich Versicherten die neue Gesundheitskarte haben - bis Ende 2013 alle gesetzlich Versicherten. Dazu sollen Verbraucher ein Lichtbild von sich an die Kasse schicken. "Auch wenn gesetzlich nicht festgelegt ist, dass die Versicherten dieses Lichtbild erstellen und der Kasse zukommen lassen müssen, sollten die Versicherten ihrer Kasse das Lichtbild zur Verfügung stellen", meint Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Gerade das Lichtbild soll dazu dienen, besser vor Missbrauch zu schützen. Ohne Bild ist es möglich, dass sich nicht gesetzlich Versicherte durch Benutzen fremder Karten kostenlose Leistungen der Kassen erschleichen.
Bei Verlust kann die Karte künftig außerdem gesperrt werden.

Wer bisher noch kein Foto abgegeben hat, braucht nicht zu fürchten, dass er deshalb beim Arzt persönlich zur Kasse gebeten wird. "Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zahlt der Versicherte einen monatlichen Beitrag und hat demzufolge auch Anspruch auf die Leistungen", informiert Schmidt.

Im ersten Schritt der Einführung werden neben dem Foto nur die Daten gespeichert, die bisher auch auf der alten Karte standen: Versichertenstammdaten wie Geburtsdatum, zuständige Krankenkasse, Adresse und Zuzahlungsstatus des Karteninhabers. Auf der Rückseite findet - wie auch bisher schon - die Europäische Krankenversicherungskarte Platz. In einem zweiten Schritt soll das elektronische Rezept ermöglicht werden. Der Arzt schreibt seine Verordnung dann auf den Speicherchip der Karte, der Apotheker liest sie mit seinem Lesegerät ein und gibt die verschriebenen Medikamente an den Versicherten ab. Die Planungen laufen dafür. Neben diesen verpflichtenden Elementen ist die geplante Speicherung individueller Notfalldaten freiwillig möglich. Dazu gehören z. B. chronische Krankheiten, Blutgruppe, Allergien oder Unverträglichkeit von Arzneimitteln.

Die Zusagen der Kassen, dass das Lichtbild geschützt aufbewahrt und nur so lange gespeichert wird, wie es für die Kartenausgaben benötigt wird, sind noch nicht ausreichend. "Deshalb fordern wir auch für die Speicherung weiterer Daten, dass die sensiblen Informationen der Verbraucher lückenlos gesichert werden", sagt Schmidt. Auch eine Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der Gesundheitskarte ist vorgesehen. Dadurch könnten die Krankenkassen zwar Kosten sparen, weil sie keine neuen Karten ausgeben müssen, aber der Weg bis dahin ist noch lang und steinig.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

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