Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Die Deutsche Journalisten-Union in ver.di fordert eine verantwortungsvolle Tarifpolitik

(Berlin) - „Die derzeitige wirtschaftliche Situation der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage darf nicht zu einer Aufweichung der bestehenden Tarifverträge benutzt werden. Einer Öffnung der bestehenden Manteltarifverträge erteilen wir eine klare Absage!“ erklärte Matthias von Fintel, Tarifsekretär im ver.di-Bereich Medien, für die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju).

„In der Branche der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage wird derzeit eine problematische Marktsituation beobachtet. Nach den Boomjahren Ende der 90‘er und im Jahre 2000, findet zurzeit eine deutliche Konsolidierung in der Medienbranche statt. So werden viele Erzeugnisse der Printmedien von den Verlagen einer kritischen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Gleichzeitig wird mit anhaltend reduzierten Werbeeinnahmen kalkuliert. Vor diesem Hintergrund schließen auch große Tageszeitungen Außenbüros oder reduzieren die Umfänge ihrer Produkte. Auf diese Weise sollen schnell Kosten und ebenso die Personalstärke in den Redaktionen reduziert werden“, erläuterte Matthias von Fintel die Lage.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di fordere, „dass diesem Treiben in den Verlagen mit einer verantwortungsvollen Tarifpolitik“ begegnet werde. „In der im Frühherbst anstehenden Gehaltstarifrunde für Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure geht es um die verdiente Anhebung der Gehälter. Denn gerade in dieser Situation der Verlagsbranche wächst die qualitative und quantitative Anforderung an die journalistische Arbeit. Dies wird durch eine Verringerung der Honorarbudgets für freie journalistische Arbeit nochmals verstärkt“, unterstrich Fintel die gewerkschaftliche Haltung. „Erst Ende Mai hat ver.di für die Beschäftigten in Druckereien Gehaltserhöhungen von 3,4 Prozent abgeschlossen. Einer Abkopplung gerade der Redakteurinnen und Redakteure von dieser Gehaltsentwicklung erteilt die dju eine deutliche Absage“, erklärte Fintel.

In einzelnen Verlagen seien bereits in der Vergangenheit im Rahmen der bestehenden Tarifverträge befristete Abkommen zur Beschäftigungssicherung von ver.di vereinbart worden. Außerdem gebe es ein Bündel von bewährten Mitteln der veränderten Verteilung von individuellen Arbeitszeiten: von der Einführung von Sabbaticals bis zur Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeiten. „Nur kann für verlässliche Regelungen lediglich ein Tarifvertrag die Grundlage sein“, so Fintel. Als Beispiel könne ein existierender Beschäftigungssicherungstarifvertrag für kaufmännische Angestellte in Verlagen und Beschäftigte in Druckereien dienen. In diesem Sinne sei die dju für alle tarifvertragskonformen Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung offen.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Telefon: 030/69560 Telefax: 030/69563956

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