Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Die deutsche Bauwirtschaft fordert Einführung von Tariftreueregelungen

(Berlin) - Im Vorfeld der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Tariftreue im Bundeswirtschaftsministerium forderte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Prof. Dr. Robl die Spitzenverbände auf, eine solche Regelung nicht länger zu torpedieren.

Er appellierte insbesondere an die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), ihren Widerstand aufzugeben. „Die BDA spricht nicht für die deutschen Arbeitgeber, wenn sie sich vehement gegen Tariftreueregelungen ausspricht. Die Arbeitgeber des deutschen Bau﷓ und Ausbauhandwerks fordern nämlich unisono ein derartiges Regelwerk." So Robl.

Auch die von der BDA immer wieder vorgebrachten Argumente zur Begründung ihrer Position sind wenig stichhaltig. Die ins Feld geführten höheren Kosten für öffentliche Bauprojekte sind im Verhältnis zu den durch die Dumpinglohn﷓, Konkurrenz verursachten Sozialkosten für arbeitslose Bauarbeiter zu vernachlässigen.

„Wir sind froh, dass Bundesregierung und Bundestag endlich aufgewacht sind und an einem Vergabegesetz arbeiten. Da kann es nicht sein, dass diejenigen Verbände, die eigentlich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten sollten gegen die berechtigten Anliegen von mehr als 300.000 Betrieben mit ihren 2,6 Mio. Beschäftigten in der deutschen Bauwirtschaft agieren." erklärte Robl weiter.

Die Einführung von Tariftreueerklärungen kann die Tarifautonomie nachhaltig stärken, weil sie die abgeschlossenen Tarifverträge durchzusetzen hilft. Damit werden insbesondere die derzeitigen ruinösen, verheerenden Zustände auf dem Baumarkt abgemildert. Diese außerordentliche Situation erfordert eben wirksame Maßnahmen. Gerade für die neuen Bundesländer, in denen die öffentliche Hand relativ gesehen mehr öffentliche Bauaufträge vergibt, als dies in den alten Ländern der Fall ist, wird durch das Instrument der Tariftreue der Baumarkt entscheidend stabilisiert.

Die aufgestellten Behauptungen, die Lohnkosten wären die einzigen Wettbewerbsvorteile der ostdeutschen Betriebe, sind Schall und Rauch; denn gerade die ostdeutschen Betriebe leiden besonders unter der Billiglohnkonkurrenz.

„Die öffentliche Hand hat eine besondere Verantwortung bei der Vergabe von Bauaufträgen, der sie derzeit nicht gerecht wird, Ganz im Gegenteil: Das Vergabeverhalten der öffentlichen Hand, den Zuschlag auf das billigste und eben nicht auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, trägt ganz wesentlich zu den Wettbewerbsverzerrungen am Baumarkt bei. Öffentliche Gelder dürfen nur denjenigen Unternehmen zugute kommen, die ihrerseits ihrer sozialpolitischen Verantwortung gerecht werden und ihren Arbeitnehmern deutsche Tariflöhne bezahlen,“ erklärte Robl abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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