Pressemitteilung | Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.

Die CDH bietet ein breitgefächertes Spektrum an Leistungen: Die Beratung in Rechts- und Steuerfragen, betriebswirtschaftliche Beratung und vieles andere mehr.

(Berlin) - Ein wichtiges Angebot ist die Beratung auf dem Rechtsektor, die von kompetenten Juristen mit langjähriger Erfahrung im gesamten Vertriebsrecht und in allen angrenzenden Rechtsgebieten (wie z. B. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Konkursrecht) angeboten wird. Unabhängig von Geschäftszeiten der Landesverbände können sich CDH-Mitglieder jetzt in dringenden Fällen über die Hotline telefonisch beraten lassen.

Ziel dieser Hotline ist die „Erst-Versorgung“ der Anrufer, um ihnen kurzfristig Unterstützung geben zu können. Damit keine Warteschlangen entstehen, sollten die Gespräche möglichst rasch abgewickelt werden. Es soll dabei insbesondere entschieden werden, ob bei dem Anrufer akuter Beratungsbedarf besteht, oder ob es sinnvoller ist, wenn er mit seinem Problem in die Sprechzeiten seines Landesverbandes geht.

Die Besetzung der Hotline erfolgt durch Geschäftsführer und Mitarbeiter der CDH-Wirtschaftsverbände und der CDH. Die Beratung ist kostenlos, es fallen lediglich Telefonkosten € 0,12 pro Minute inklusive Mehrwertsteuer bei Anrufen aus dem Festnetz an, die sekundengenau abgerechnet und über die Telefonrechnung erhoben wird. Bei Anruf muss die Mitgliedsnummer angegeben werden.

Protest der Wirtschaft gegen Steuernummer

Unternehmen müssen vom 1. Juli dieses Jahres an alle Rechnungen über einen Betrag von mehr als 100 Euro netto mit ihrer finanzamtsbezogenen Steuernummer versehen. Sonst ist der Beleg ungültig. Die Wirtschaft protestiert gegen die neue Rechtslage, auch die CDH hat sich in einer gemeinsamen Aktion mit anderen Verbänden entschieden gegen die Neuregelung ausgesprochen. Die Wirtschaft unterstütze zwar alle Maßnahmen, Steuerbetrug wirkungsvoll zu bekämpfen, wehre sich aber dagegen, dass Unternehmen in großem Umfang dem Generalverdacht der Steuerunehrlichkeit ausgesetzt würden. Abgesehen von dem finanziellen Aufwand durch Neudruck von Formularen und Quittungsbüchern sei es ein rein bürokratischer Akt, Unternehmen zu zwingen, die Steuernummer in Rechnungen anzugeben, obwohl Änderungen der 6. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zu den Rechnungsangaben die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorsehen. Außerdem seien Sorgen um das Steuergeheimnis ernst zu nehmen.

Die CDH hat sich als Gründungsmitglied der BDH zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Hotel- und Gaststättenverband in einem gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten und Finanzminister der Bundesländer gegen diesen steuerpolitischen Irrweg protestiert. Übereinstimmend haben die Verbände festgestellt, dass die Mehrheit der von ihnen vertretenen rund 1,7 Millionen Betriebe die neuen Anforderungen an die Rechnungslegung entschieden ablehnen. Statt dessen sollte die ab 2004 geltende EU-Regelung zur allgemeinen Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angewendet werden.

Jahrestagung der IUCAB - Wiederwahl des IUCAB-Präsidenten Wolfgang Hinderer

Vom 6. bis 8. Juni fand die Jahrestagung der Internationalen Union der Handelsvertreter und Handelsmakler (IUCAB) in Helsinki statt, ausgerichtet vom finnischen Handelsvertreterverband „Finnish Foreign Trade Agent's Federation“ ausgerichtet.

Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Am Weidendamm 1 A 10117 Berlin Telefon: 030/72625600 Telefax: 030/72625699

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