Die Bundesregierung muss verstÀrkt politische PrioritÀten setzen
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass Schulden nicht einfach umgewidmet werden dĂŒrfen, die im Rahmen einer Haushaltsnotlage durch das Aussetzen der Schuldenbremse eingegangen wurden. Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist es gut, dass das oberste deutsche Gericht die Grenzen fĂŒr die Einhaltung der Schuldenbremse genauer definiert hat. BVR-PrĂ€sidentin Marija Kolak: "Die Schuldenbremse ist ein Grundpfeiler stabiler Staatsfinanzen. Die HaushaltsfĂŒhrung muss ausreichend beweglich sein, darf aber auch nicht ĂŒberdehnt werden. Daher sind die verkĂŒndeten Leitplanken fĂŒr die HaushaltsfĂŒhrung des Bundes wichtig."
Im Ergebnis fĂŒhrt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass die Bundesregierung verstĂ€rkt politische PrioritĂ€ten setzen muss. Um wichtige Aufgaben, wie insbesondere die Klimatransformation im vorgegebenen Zeitrahmen zu erfĂŒllen, sollte sie die Banken als verlĂ€sslichen Finanzierungspartner in ihrer FunktionsfĂ€higkeit stĂ€rken. "Regulierung, die die KreditvergabefĂ€higkeit der Banken einschrĂ€nkt, gehört deshalb endgĂŒltig auf den PrĂŒfstand gestellt." so Kolak.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts befasst sich mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021, das nach Ansicht der KlĂ€ger nicht mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Einklang steht. Dort wurden eigentlich zur BewĂ€ltigung der Coronapandemie vorgesehene KreditermĂ€chtigungen aus dem Kern des Bundeshaushalts auf das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" ĂŒbertragen, das inzwischen zum Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt wurde.
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