Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

„Die Bundesregierung muss die Fachkräftezuwanderung ohne Wenn und Aber für die Zeitarbeit öffnen!“

(Berlin) – Voraussichtlich am kommenden Mittwoch wird das Bundeskabinett einen bisher noch nicht veröffentlichten Gesetzentwurf zum im Juli 2024 vorgestellten Papier der Bundesregierung "Wachstumsinitiative - neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland" behandeln. Dieses umfasst insgesamt 49 Maßnahmenbündel zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und seiner Wettbewerbsfähigkeit. Die Maßnahme „Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen“ sieht dabei die Erlaubnis vor, dass auch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten künftig direkt als Zeitarbeitskräfte eingestellt werden können. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass ab dem ersten Tag der Beschäftigung der Grundsatz des „equal pay“ befolgt und eine Mindestbeschäftigungsdauer von 12 Monaten vereinbart wird. Dabei solle auf eine bürokratiearme Umsetzung geachtet werden.

Equal-Pay-Vorschrift und Beschäftigungsgarantie sind weder hilfreich noch akzeptabel

Hierzu bezieht GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter eindeutig Stellung und betont: „Eine Equal-Pay-Vorschrift ab dem ersten Beschäftigungstag und eine Beschäftigungsgarantie von 12 Monaten sind zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte weder hilfreich noch akzeptabel. Mit diesen unnötigen und bürokratischen Vorbedingungen konterkariert die Bundesregierung die an sich begrüßenswerte geplante Öffnung der Fachkräftezuwanderung für die Zeitarbeit. Equal Pay führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen drittstaatsrekrutierten und sonstig rekrutieren Zeitarbeitskräften. Das passt auch nicht zu den von uns verhandelten Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften. Die Lohnunterschiede zwischen Gesamtarbeitsmarkt und Zeitarbeit haben sich durch die Tarifabschlüsse in den letzten Jahren signifikant verringert. Stattdessen soll jetzt sogar in die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie eingegriffen werden.“

Kündigungsverbot ist diskriminierend für die in- und ausländischen Zeitarbeitskräfte innerhalb eines Betriebs

Zudem macht Swyter deutlich: „Auch das aus der Beschäftigungsgarantie folgende Kündigungsverbot innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres ist schlichtweg diskriminierend - im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen aber vor allem auch für die in- und ausländischen Zeitarbeitskräfte innerhalb eines Betriebs. Die Beschäftigung in der Zeitarbeit ist nachhaltig - das belegen die offiziellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bereits seit Jahren. Wenn die jetzige Bundesregierung die unbestrittenen Potenziale der Personaldienstleister tatsächlich nutzen will, muss sie die Fachkräftezuwanderung ohne Wenn und Aber für die Zeitarbeit öffnen.“

Personaldienstleister könnten zentrale Rolle bei Bekämpfung des Fachkräftemangels spielen

Denn gerade die Personaldienstleister könnten einen wichtigen Beitrag bei der dringend nötigen Fachkräfteeinwanderung leisten. Sie sind genau jene Personalexperten, deren täglich Brot das Aufspüren und die Gewinnung von Talenten ist. Zudem haben Zeitarbeitsunternehmen große Erfahrung bei der Beschäftigung von Ausländern, denn der Anteil der Zeitarbeitskräfte ohne deutschen Pass liegt bei rund 45 Prozent und damit etwa dreimal so hoch wie auf dem Gesamtarbeitsmarkt. Und schließlich sind insbesondere die multinationalen Personaldienstleister bereits in vielen Herkunftsländern vertreten, kennen sich mit den dortigen Gegebenheiten bestens aus und sind migrationswilligen Fachkräften als Arbeitgeber in ihrem Heimatland bekannt.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin, Doris Bergmann, Leiter(in), Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin, Telefon: 030 206098-0, Fax: 030 206098-70

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