Die Bundesländer sehen erheblichen Änderungsbedarf zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz / Lobbyarbeit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) erfolgreich
(Mainz) - Die Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker, Marianne Frickel, sieht sich in ihren Forderungen bestätigt, das geplante Ausschreibungsverfahren im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform zu überarbeiten und für die Krankenkassen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkungen einzuführen.
Dieses sei bei der letzten Gesundheitsreform für die Krankenkassen ausgeschlossen worden, sodass die Leistungserbringer wie die Hörgeräteakustiker lediglich die Möglichkeit hätten, bei Verstößen der Krankenkassen vor die Sozialgerichte zu ziehen. Nach Ansicht von Marianne Frickel sind die Sozialgerichte völlig überlastet und besitzen nicht die federführende Kompetenz im Wettbewerbsrecht.
Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab erklärt: Wir werden bis zum letzten Tag des parlamentarischen Verfahrens für unsere klein- und mitteständisch strukturierten Mitgliedsbetriebe kämpfen, um die unsinnigen und existenzvernichtenden Reformvorhaben zu verhindern. Wir stehen für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen, allerdings muss dieser mit gleich langen Spießen ausgetragen werden.
Der Bundesrat hat am 29. November über die Änderungsanträge zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beraten. Das Bundesland Niedersachsen fordert den Bundesrat dazu auf, das weitere Gesetzgebungsverfahren daraufhin zu überprüfen, dass ein geordneter Wettbewerb um Qualität und Preise gewährleistet ist, der der Vielfalt der Leistungserbringer gerecht wird.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen erklärt, dass die bisher geplanten Änderungen zu Monopolbildungen und Oligopolen führen könnten und damit der Wettbewerb und die hohen Qualitätsanforderungen konterkarieren. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, die geplanten Gesetzesänderungen daraufhin zu überprüfen, dass ein geordneter Wettbewerb um Qualität und Preise gewährleistet ist, der der Vielfalt der Leistungserbringer gerecht wird.
Auch der Freistaat Bayern hat im Bundesrat erhebliche Bedenken geäußert. Die liberalisierten Fusionsmöglichkeiten für die Kassen würden nach Ansicht des Freistaat Bayerns in kürzester Zeit flächendeckende Monopole und Oligopole entstehen lassen. Die vom Gesetzgeber gewünschten Elemente wie Ausschreibungen, insbesondere im handwerklich strukturierten Hilfsmittelbereich, würde den Selektionsprozess auf der Leistungserbringerseite drastisch erhöhen. Dies könnte existenzvernichtend für die Betriebe werden, die ein Ausschreibungsverfahren nicht gewinnen. Daher sei es angesichts der Marktmacht der Kassen und zum Schutz der Leistungserbringer erforderlich, die allgemein geltenden Vorschriften des Wettbewerbsrechts zukünftig für anwendbar zu erklären. Auch hat der Freistaat Bayern erkannt,
dass das liberalisierte Vertragsrecht bei monopol- bzw. oligopolartigen Strukturen die Gefahr birgt, dass Krankenkassen zukünftig von diesen Leistungserbringern erpresst werden, um höhere Vergütungen und Entgelte durchzusetzen. Daher müsse das Wettbewerbsrecht auch im Gesundheitsbereich zur Geltung gebracht werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha)
Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer
Erthalstr. 1, 55118 Mainz
Telefon: (06131) 965600, Telefax: (06131) 9656040
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