Die augenärztliche Grundversorgung stärken
(Düsseldorf) - "Damit die wohnortnahe augenmedizinische Betreuung der Patienten auf Dauer möglich bleibt, ist es dringend nötig, die Grundversorgung zu stärken." Das betonte der 2. Vorsitzende des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands, Dr. Peter Heinz, gestern (17. März 2015) zum Auftakt der Augenärztlichen Akademie Deutschland in Düsseldorf. Er fügte an: "Das setzt voraus, dass alle augenärztlichen Leistungen entsprechend dem mit ihnen verbundenen Aufwand mit einem festen Betrag honoriert werden."
Dank zahlreicher Innovationen in der modernen Augenheilkunde stellen nicht operierende Augenärzte und Augenchirurgen gemeinsam eine erfolgreiche augenmedizinische Versorgung auf sehr hohem Niveau sicher. Da häufige Augenkrankheiten wie die Katarakt (Grauer Star), das Glaukom (Grüner Star) und die Altersbedingte Makuladegeneration (AMD) im höheren Lebensalter häufiger auftreten, bringt es die demographische Entwicklung mit sich, dass der Bedarf an konservativen, aber auch an operativen augenmedizinischen Leistungen in Deutschland wächst.
Aktuell verzeichnen die Augenarztpraxen in Deutschland 40 Millionen Quartalsfälle - mehr als ein Viertel der Bevölkerung kommt mindestens einmal im Jahr zur ambulanten Behandlung in eine Augenarztpraxis. Zudem finden 1,4 bis 1,6 Millionen Augenoperationen pro Jahr statt. Die häufigsten Eingriffe sind dabei die Kataraktoperation und die intravitreale operative Medikamentengabe (IVOM). Für den Erfolg der Operation ist eine qualifizierte, wohnortnahe Betreuung der Patienten vor und nach dem Eingriff unverzichtbar.
Diese Grundversorgung ist jedoch gefährdet. Einerseits erfährt die Augenheilkunde keine ihrer Bedeutung entsprechende Wertschätzung im Medizinstudium sowie in der Weiterbildung zum Facharzt, andererseits existieren gravierende Defizite im Honorarsystem: Während Augenoperationen jeweils mit einem festen Betrag honoriert werden, gilt für die meisten nicht operativen augenärztliche Leistungen das Regelleistungsvolumen. Es bewirkt, dass es für jede Praxis eine sehr geringe Standardvergütung pro Patient gibt und zudem noch eine maximale Patientenzahl, bis zu der sie bezahlt wird. So entsteht ein deutliches Missverhältnis: Für die 1,4 bis 1,6 Millionen Operationen pro Jahr wird ein höheres Gesamthonorar bezahlt als für die 40 Millionen Quartalsfälle in der ambulanten Grundversorgung.
Ein weiteres Problem stellt der Einsatz moderner Diagnostik dar. Gerade in der Augenheilkunde ermöglichen High-Tech-Geräte detaillierte Einblicke ins Auge und eine Analyse der anatomischen Strukturen. Diese modernen Techniken sind jedoch oft nicht Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung, das heißt, Augenärzte müssen ihren Einsatz den Patienten als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Rechnung stellen. Die komplette AAD-Pressemappe mit Abbildungen steht auf http://aad.to/presse.php?jahreswahl=2015 zum Download bereit.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
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