Pressemitteilung | (VdAA) Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.

Die 5 wichtigsten Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Weihnachten

(Stuttgart) Die Weihnachtszeit bringt nicht nur Geschenke und Glühweinduft, sondern auch viele arbeitsrechtliche Fragen. Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, gibt wichtigste Tipps, wie Sie stressfrei durch die Feiertage kommen – ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber!

1. Feiertag oder Arbeitstag? Die Wahrheit über Heiligabend und Silvester

Ist der 24. Dezember ein Feiertag? Nein, Heiligabend und Silvester sind normale Arbeitstage! Wer diese Tage freihaben möchte, muss Urlaub nehmen. Aber Vorsicht: Manche Arbeits- oder Tarifverträge regeln Ausnahmen, wie halbe Urlaubstage oder zusätzliche Freistellungen. Tipp: Prüfen Sie Ihre Regelungen genau, um Missverständnisse zu vermeiden.

Und wenn der Betrieb geschlossen ist? Dann kann der Arbeitgeber sogenannten „Zwangsurlaub“ anordnen. Doch auch hier gilt: Ohne rechtzeitige Ankündigung und triftige Gründe wird das schnell problematisch!

2. Betriebsferien und Urlaubssperren – Darf der Chef das einfach entscheiden?

Schließt der Betrieb über Weihnachten, dürfen Betriebsferien angeordnet werden – aber nur, wenn die Auftragslage das rechtfertigt. Achtung: Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser bei der Planung mit im Boot!

Das Gegenteil sind Urlaubssperren. Besonders in Branchen wie Handel oder Gastronomie kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Hier gilt: Dringende betriebliche Gründe müssen klar und nachvollziehbar sein, und die Ankündigung muss frühzeitig erfolgen!

3. Weihnachtsgeld

Haben Arbeitnehmer automatisch Anspruch auf Weihnachtsgeld? Leider nicht! Nur wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung geregelt ist, gibt es einen Rechtsanspruch.

Tipp für Arbeitgeber: Mit klar formulierten Klauseln, wie einem Freiwilligkeitsvorbehalt, können künftige Ansprüche vermieden werden. Arbeitnehmer sollten genau prüfen, ob ihnen durch wiederholte Zahlungen nicht doch ein Anspruch zusteht.

4. Weihnachtsfeier: Spaß mit Regeln

Darf der Chef zur Weihnachtsfeier zwingen? Nein, niemand muss teilnehmen. Doch Vorsicht: Verhalten Sie sich bei Glühwein und Co. nicht daneben! Beleidigungen, Übergriffe oder übermäßiger Alkoholkonsum können schwerwiegende Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen haben.
Übrigens: Fotos von der Feier dürfen nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlicht werden. Das regeln das KUG und die DSGVO. Also: Fragen Sie lieber nach, bevor Sie sich in Social-Media-Posts wiederfinden.

5. Unfallschutz auf dem Weg zur Weihnachtsfeier

Ein Unfall auf der Weihnachtsfeier oder auf dem Heimweg? Das kann ein Arbeitsunfall sein – vorausgesetzt, die Feier wurde offiziell vom Arbeitgeber organisiert. Aber Achtung: Wer alkoholisiert fährt, riskiert den Versicherungsschutz. Also lieber das Taxi nehmen oder den Heimweg gut planen.

Fazit: Vorbereitung ist alles!

Weihnachten bringt im Arbeitsrecht viele Sonderfälle mit sich. Informieren Sie sich rechtzeitig und kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten. So genießen Sie die Festtage ohne rechtlichen Ärger.

Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

Quelle und Kontaktadresse:
(VdAA) Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V., Gerokstr. 8, 70188 Stuttgart, Telefon: 0711 30589320

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