Diakonie: Mitarbeitende erhalten in 2024 durchschnittlich 10,8 Prozent mehr Geld
(Berlin) - Mehr Geld für 180.000 Mitarbeitende der Diakonie: Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat heute für das Jahr 2024 Entgelterhöhungen sowie Inflationsausgleichszahlungen beschlossen. Der Beschluss gilt für Mitarbeitende, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden. Die Entgeltsteigerungen kommen zu den bereits in 2023 wirksam gewordenen Entgelterhöhungen von bis zu 9 Prozent hinzu.
3.000 Euro Inflationsausgleich / Entgelte steigen zum 1. Juli 2024 um 5,2 Prozent
Die Mitarbeitenden erhalten im Jahr 2024 einen steuerfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000,- Euro. Er besteht aus zwölf monatlichen Zahlungen in Höhe von 200 Euro und einer Sonderzahlung von 600 Euro spätestens im April 2024. Dies entspricht einem Entgeltplus von durchschnittlich 5,56 Prozent im Jahr 2024 (in den unteren Entgeltgruppen bis zu 10,38 Prozent). Auszubildende und Praktikantinnen erhalten jeweils die Hälfte der genannten Sonderzahlungen.
Zum 1. Juli 2024 steigen die Brutto-Entgelte um 5,2 Prozent, so dass sich die durchschnittliche Einkommenssteigerung in 2024 damit auf 10,8 Prozent summiert. Die Vergütungen für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen zum selben Zeitpunkt ebenfalls um 5,2 Prozent.
Für ärztliche Mitarbeitende wurde eine abweichende Regelung beschlossen: Rückwirkend erhalten sie ab 1. Juli 2023 4,8 Prozent mehr und ab 1. Januar 2024 weitere 4,0 Prozent. Ein Inflationsausgleich erfolgt in zwei Zahlungen in Höhe von 1.250 Euro zum September 2023 und Januar 2024 (insgesamt 2.500 Euro).
31 Urlaubstage ab 2023
Bereits im Jahr 2023 erhalten Mitarbeitende einen zusätzlichen Urlaubstag, sofern sie im September in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Der Urlaubsanspruch in der 5-Tage-Woche erhöht sich damit auf insgesamt 31 Tage.
Verhandlungen in schwieriger gesamtwirtschaftlicher Situation
"Die Ergebnisse sind für die Einrichtungen wirtschaftlich herausfordernd. Die Kostensteigerungen müssen in den anstehende Verhandlungen mit den Kostenträgern durchgesetzt werden. Die vereinbarte Mindestlaufzeit bis Ende 2024 bringt den Einrichtungen die notwendige Planungssicherheit.", kommentiert Dietmar Prexl, alternierender Vorsitzender der ARK DD und VdDD-Vorstandsmitglied.
"Die Einführung des zusätzlichen Urlaubstages widerspricht den Forderungen weitere Arbeitsverdichtung zu vermeiden und ist angesichts des schon jetzt bestehenden Personalmangels kritisch zu sehen. Der Beschluss bestärkt demgegenüber die Dienstgeberattraktivität der AVR DD. Dies sichert die Angebote diakonischer Einrichtungen und schützt vor Erlösausfällen", so Prexl weiter.
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