Pressemitteilung | Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD)

Diakonie: Entgeltsteigerungen von bis zu 9 Prozent für Fachkräfte und verlässlichere Dienstplangestaltung vereinbart

(Berlin) - Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter haben im Dritten Weg der Arbeitsrechtssetzung ein innovatives und attraktives Gesamtpaket geschnürt - erstmals sind Stand-by-Dienste im Diakonie-Tarif verankert.

"Der erfolgreiche Abschluss in der aktuellen Entgeltrunde ist ein Beleg dafür, wie gemeinsam Gutes gelingen kann", kommentiert der Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Christian Dopheide, den heutigen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD). Dieser gilt für alle Mitarbeitenden, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden, insgesamt rund 150.000 Beschäftigte.

"Zwar stellen einige Aspekte - wie die Regelungen zu den Ärzten - diakonische Einrichtungen vor große Herausforderungen. Mit neuen Ideen ist es aber gemeinsam gelungen, eine ausgewogene und moderne Lösung zu finden, die auch regionalen Besonderheiten Rechnung trägt", betont Christian Dopheide.

Für Fachkräfte sind Entgeltsteigerungen von bis zu 9 Prozent vorgesehen: Ab dem 1. Juli 2019 (Regionen Nord und Ost: 1. Oktober 2019) erhöhen sich die Entgelte für alle Mitarbeitenden (außer den Ärzten) um mindestens 2,5 bis zu 3,5 Prozent. Zum 1. Juli 2020 erhöhen sie sich für alle Beschäftigten um mindestens weitere 2,2 Prozent. Außerdem wird für die Entgeltgruppen der Fachkräfte (EG 7 bis 13) ab Juli 2020 eine zusätzliche Erfahrungsstufe eingeführt: Das bedeutet für diese Mitarbeitenden ein Plus von bis zu 5,4 Prozent. Insgesamt sind so Steigerungen innerhalb von zwei Jahren von insgesamt über 9 Prozent möglich.

Die Dienstpläne sollen zukünftig verlässlicher gestaltet werden: Beschlossen wurde die Einführung von Stand-by-Diensten, in denen sich Mitarbeitende an bestimmten Tagen bis zu zwei Stunden für einen kurzfristigen Einsatz bereit halten. Dies wird mit 30 Euro vergütet. Bei einem tatsächlichen Abruf erhöht sich das zusätzliche Entgelt auf 45 Euro. Sollte dennoch ein kurzfristiges "Holen-aus-dem-Frei" notwendig werden, gibt es zukünftig eine Pauschale von 60 Euro. Darüber hinaus wird die Arbeitszeit im Osten in zwei Schritten auf 39 Stunden reduziert und damit auf das Niveau im Westen angepasst. Weitere Vereinbarungen betreffen die Anhebung der Schichtzulagen und Zeitzuschläge. Zudem wurde der Urlaubsanspruch auf 30 Tage vereinheitlicht. Es wurden auch Entgeltsteigerungen und weitere Anpassungen für ärztliche Mitarbeitende vereinbart, die noch zu einem späteren Zeitpunkt abschließend konkretisiert und beschlossen werden müssen. Es wurde eine Mindestlaufzeit von 25 Monaten vereinbart.

"Die zentrale Aufgabe für uns ist die Mitarbeitergewinnung und -bindung. Praxisnahe, innovative Ansätze wie die Einführung von Stand-by-Diensten im Diakonie-Tarif erhöhen die Arbeitgeberattraktivität diakonischer Unternehmen ganz erheblich", so das Fazit von Thomas Sopp, stellv. Vorsitzender der VdDD-Begleitkommission und Vorsitzender des Dienstgeber-Fachausschusses.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) Pressestelle Invalidenstr. 29, 10115 Berlin Telefon: (030) 8847170-0, Fax: (030) 8847170-55

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