Pressemitteilung | Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Diagnosecode und neuer Abrechnungs-Modus: GMG bringt endgültig den „Gläsernen Patienten“

(Berlin) – Von dem im Hippokratischen Eid manifestierten Arztgeheimnis ist seit Jahresbeginn nichts mehr übrig: Seit 1. Januar 2004 müssen die niedergelassenen Ärzte Patientendaten mit Diagnosen und ärztlichen Leistungen an die Krankenkassen melden.

Grundlage dafür ist der mit der Gesundheitsreform geänderte Paragraf 295 Absatz 2 SGB V, demzufolge die bisherige anonymisierte fallbezogene Abrechnung in eine versichertenbezogene geändert wurde. Im Klartext heißt das nun, dass Krankenkassen ihren Versicherten die entsprechenden Diagnosen und ärztlichen Leistungen direkt zuordnen können.

Dazu kommt, dass seit Jahresbeginn ein neuer Diagnoseschlüssel, der ICD-10 GM 2004, mit einer Vielzahl zusätzlicher, teils diskriminierender, teils das Intimleben der Patienten betreffender Diagnosen, gilt. Als Beispiele hierfür seien spezielle sexuelle Vorlieben (F65.5 Sadomasochismus, F65.4 Pädophilie, F65.3 Voyeurismus, F65.2 Exibitionismus, F65.1 Fetischistischer Transvestismus), Verhaltensauffälligkeiten (F63.0 Pathologisches Spielen, F63.3 Trichotillomanie, F63.2 Pathologisches Stehlen (Kleptomanie)), oder Probleme mit Bezug auf den Konsum von Alkohol usw. (Z 72.0), genannt. „Es handelt sich dabei um Diagnosen, die für Abrechnungszwecke in der Detailliertheit keine Relevanz haben, und die Privatsphäre unserer Patienten gefährlich bloßlegen“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Maximilian Zollner.

„Der ‚Gläserne Patient‘ wird nun endgültig Wirklichkeit“, stellt Dr. Zollner fest. Er sieht es als „höchst gefährlich“ an, wenn die Krankenkassen künftig eine solche Daten-Macht in den Händen halten. Innerhalb der Kassen ließen sich Gesundheitsprofile für ganze Familien erstellen, beispielsweise bei Schizophrenie, koronaren Herzkrankheiten oder bei Krebserkrankungen. Und die Daten, die erst einmal erhoben sind, ließen sich schwer nachweislich löschen, so Dr. Zollner weiter.

„Bevor immer mehr Daten über den Patienten erhoben und verarbeitet werden, sollte erst einmal Bestand aufgenommen werden, welchen Nutzen die bisherige Datenerhebung gebracht hat“, fordert der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes. Dazu liege für den alten ICD-10 noch keinerlei Bewertung vor. Und schließlich verweist Dr. Zollner auf das Bundesdatenschutzgesetz: Dort werde in Paragraf 3a geregelt, dass Datenminimierung und Datensparsamkeit höchste Priorität hätten.

„Hier sind uns die Kassen einen Nachweis schuldig, warum die Erhebung dieser Abrechnungsdaten höher stehen soll als das Arztgeheimnis. Das müssen sie uns Ärzten erklären, bevor sie immer mehr Daten über unsere Patienten erhalten wollen“, so Dr. Zollner. Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, hat dazu Helga Kühn-Mengel in einem Schreiben aufgefordert, sich dieses Problems als Patientenbeauftragte und SPD-Gesundheitspolitikerin anzunehmen. Dieses Schreiben wurde in dieser Woche auch an Patientenverbände, Verbraucher- und Datenschützer verschickt.

„Jetzt wollen wir sehen, wie ernst Frau Kühn-Mengel den Patientenschutz wirklich nimmt“, bekräftigt Dr. Zollner abschließend

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Geschäftsstelle Berlin Klaus Greppmeir, Leiter der Pressestelle Chausseestr. 119 b, 10115 Berlin Telefon: 030/28877422, Telefax: 030/28877415

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