Pressemitteilung | k.A.

DGVP fordert die Politik auf, den Rechtsbruch zu beenden

(Heppenheim) - Durch widerrechtliche Verschiebungen von Leistungen der Krankenpflege in die Pflegeversicherung versuchen Krankenkassen zunehmend auf Kosten und zu Lasten von Pflegebedürftigen zu sparen. Diesen Vorwurf erhebt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) nach Berichten von Pflegebedürftigen und Pflegediensten. Die Patientenvertretung forderte nun die Bundesministerin und die Ländergesundheitsminister dazu auf, den Rechtsbrüchen der Krankenkassen ein Ende zu machen und die Ansprüche der Patienten auf notwendige und ausreichende Versorgung zu sichern.

Ausgangspunkt für eine Situation, die die DGVP als "zunehmend bedrohlich für alte Kranke" ansieht, ist die Abgrenzung von Leistungspflichten zwischen Kranken- und Pflegekassen: "Dabei ist es keinesfalls egal, ob die eine oder die andere Versicherung zahlt", stellte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest. "Die Leistungen der Pflegekassen richten sich nämlich nicht nach dem, was medizinisch erforderlich ist, wie die Leistungspflicht der Krankenkassen. Die Leistungen der Pflegekassen sind durch eine Obergrenze gedeckelt. Alles, was diese Obergrenze überschreitet, muss der Patient selbst bezahlen. Wenn die Rente dann nicht mehr reicht, ist die Gefahr groß, dass die Patienten auf Sozialhilfe angewiesen sind oder die notwendigen Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Es gibt zunehmend Fälle, in denen Patienten auf medizinisch notwendige Leistungen aus Kostengründen verzichten." Der DGVP-Präsident wies darauf hin, dass damit nicht allein diese Patienten besonders gefährdet seien, sondern im Schadensfall die Kosten für das gesamte Gesundheitswesen sogar zunehmen.

Auslöser für die zunehmende Praxis der Krankenkassen zu verweigern, ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom Oktober 2001. Darin wurde entschieden, dass eine Leistung der Krankenkasse, im speziellen Fall das Anziehen von Kompressionsstrümpfen nicht von der Krankenkasse übernommen werden muss, wenn diese Leistung bereits in den Leistungen der Pflegeversicherung berücksichtigt ist. Diese Einzelfallentscheidung wird nun nach Mitteilung der DGVP als Vorwand genutzt, die spezielle Leistung "Anziehen von Kompressionsstrümpfen" ebenso wie auch weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege generell zu Bestandteilen des Leistungskatalogs der Pflegeversicherung zu erklären und deren Bezahlung zu verweigern.
Damit werde den Patienten widerrechtlich die Bezahlung einer Leistung aufgebürdet, zu deren Übernahme die Krankenkassen verpflichtet sind.

Die DGVP kritisiert besonders, dass die Politik diesen widerrechtlichen Leistungskürzungen bisher nicht entgegen gewirkt habe. "Bisher wird diesem unberechtigten Abkassieren tatenlos zugesehen", stellte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest. "Man hat den Eindruck, dass diese Art des 'Kassensparens' akzeptiert wird, um von der eigenen Reformunfähigkeit abzulenken. Das ist für die Patienten nicht mehr hinnehmbar."
Bahlo hofft dabei auf Unterstützung auch von den Hausärzten, deren Therapie durch das Kassenverhalten schlicht boykottiert werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Postfach 12 41 64630 Heppenheim Telefon: 06252/910744 Telefax: 06252/910745

NEWS TEILEN: