Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)

DGVM begrüßt verbesserte Spendenfinanzierung für alle gemeinnützigen Verbände

(Bonn) - „Nun können endlich alle gemeinnützigen Verbände Spendenquittungen ausstellen“, begrüßte Dr. Winfried Eggers, Experte für Verbandssteuerrecht und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM) das am 6. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerschaftlichen Engagements. Die bisherige Unterscheidung in „spendenberechtigte“ und nicht „spendenberechtigte“ gemeinnützige Verbände soll nämlich rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres wegfallen.

Diese Unterscheidung hatte in den vergangenen Jahren bei Spendern und gemeinnützigen Verbänden immer wieder für Ärger gesorgt. Unberechtigt ausgestellte Spendenquittungen (im Amtsdeutsch: Zuwendungsbestätigungen) konnten sogar zu einer steuerliche Haftung des Verbandes und seiner Funktionsträger führen. Das neue Gesetz lässt künftig eine gleichmäßige Spendenfinanzierung aller gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Verbände zu.

Ein weiterer Vorzug der Neuregelung: Großzügige Spender können viel höhere Spenden von ihrer Steuer absetzen als bisher: Abziehbar sind nun Spenden bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte des Spenders. Bisher waren es nur magere 5 bis 10 Prozent.

Mit der nötigen Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz wird allgemein gerechnet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM) Wolfgang Lietzau, Geschäftsführer Burgstr. 79, 53177 Bonn Telefon: (0228) 935493-40, Telefax: (0228) 935493-45

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