DGMKG, BDK und BDO bekräftigen gemeinsame Interessen: Künftige GOÄ darf nicht den Charakter einer freiberuflichen Gebührenordnung verlieren!
(Berlin) - Vom 08.10. bis 10.10.2015 fand, im Rahmen des 14. Internationalen Kongresses für Anästhesie, Sedierung und Schmerzkontrolle, der 2. Gemeinschaftskongress der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) mit dem Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) in Berlin statt. Anlässlich dessen unterstrichen die Vorstände des BDO, der DGMKG und des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) ihren gemeinsamen politischen Gestaltungswillen.
Dr. Dr. Lür Köper, Präsident der DGMKG, stellte dazu fest, dass die begrüßenswerte Ergänzung des § 87b Abs. 2 SGB V um Satz 5 im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes bislang in der Versorgungswirklichkeit nicht angekommen ist. "Unsere multimorbiden Patienten, Patienten mit Behinderungen oder eingeschränkter Alltagskompetenz leiden weiterhin unter der Unterversorgung mit Narkoseleistungen."
Im Hinblick auf die anstehende Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte kritisierte Dr. Dr. Wolfgang Jakobs, 1. Vorsitzender des BDO: "Der Paragraphenteil der neuen GOÄ könnte der Bundesregierung schon bald als Blaupause für eine Übertragung auf die zahnärztliche Gebührenordnung dienen. Die GOÄ droht damit zum 'Vertrag zu Lasten Dritter' zu werden."
Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK, betonte: "Auch wenn eine zügige Einigung zwischen PKV-Verband und Bundesärztekammer wünschenswert ist, sollte der Erhalt der elementaren Grundprinzipien der ärztlichen Gebührenordnung Vorrang haben. Die GOÄ darf nicht zur Erstattungsordnung degradiert werden. Beschränkungen bei der freien Vereinbarung oder beim analogen Ansatz von Gebührenpositionen sind abzulehnen."
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)
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