Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB)

DGB zur heutigen Landtagsabstimmung über Arbeitsgerichtsreform für Brandenburg: Kritik an Inhalt und Verfahren, Korrekturen müssen möglich sein

(Berlin) - Am (heutigen) Mittwoch stimmt der Brandenburger Landtag über die Reform der Arbeitsgerichte in Brandenburg ab. Damit werden für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land die Weichen neu gestellt, wenn sie ihr Recht gegenüber Arbeitgebern durchsetzen wollen. "Wir begrüßen, dass die Politik im Land auf den vielfältigen Protest von Beschäftigten, Gewerkschaften, Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern eingegangen ist. So bleibt der Gerichtsstandort Eberswalde anders als ursprünglich geplant erhalten", sagte der Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Christian Hoßbach. Deutliche Kritik übte der Gewerkschafter besonders daran, dass an der Schließung des Arbeitsgerichts Potsdam festgehalten werden soll. "Der geplante Gerichtstag ist kein adäquater Ersatz", sagte Hoßbach. Der Diskussionsprozess, der der Neuordnung der Arbeitsgerichte in Brandenburg vorausgegangen war, sei "ersichtlich nicht gut" gewesen und habe unter großem Druck gestanden. "Deshalb muss die Landesregierung bereit sein, Ergebnisse der Arbeitsgerichtsreform seriös auszuwerten und gegebenenfalls noch in dieser Legislaturperiode zu korrigieren", forderte Christian Hoßbach. Das gelte sowohl für Gerichtsverfahren und Rechtsdurchsetzung selbst als auch für die Gerichtsorganisation.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB) Marlis Dahne Kapweg 4, 13405 Berlin Telefon: 030 212400, Fax: 030 21240142

(mj)

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