Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB widerspricht Hundt: Deutsche Betriebsverfassung weltweit nicht am günstigsten

(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer widerspricht Arbeitgeberpräsident Hundt: Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz sei weltweit nicht zu Gunsten der Beschäftigten ausgebaut worden. „Ein Blick alleine in andere EU-Länder wie z.B. nach Frankreich oder den Niederlanden würde dieses schnell bestätigen“, erklärte sie am Montag in Berlin. Auch zeige sich, dass ausländische Unternehmen wie z.B. Ford in Köln der betrieblichen Mitbestimmung nicht negativ gegenüber stehen würden. Im Gegenteil. Dieses hänge vielmehr davon ab, ob ein Arbeitgeber auf Kooperation oder auf seinen Herr-im-Hause-Standpunkt bestehen würde. Insoweit sei die Frage der Nationalität nicht maßgeblich.

Es sei dringend notwendig, das alte Gesetz von 1972 zu novellieren. „Die Produktivitätssteigerungen werden im globalisierten Wettbewerb immer mehr von der Leistungsfähigkeit und der Kreativität der Arbeitnehmer abhängen“, so die DGB-Vize. Voraussetzung dafür sei, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in allen wichtigen Betriebsprozessen verbessert und gestärkt würde. Dieses sei eine wesentliche Grundlage für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Quelle und Kontaktadresse:
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