Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB veröffentlicht Katalog "Reformbedarf in der Bundesanstalt für Arbeit"

(Berlin) - Unter dem Titel "Reformbedarf in der Bundesanstalt für Arbeit" veröffentlichte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am 21. Januar 2002 in Berlin einen Katalog kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die das erfolgreiche Funktionieren der Bundesanstalt für die Zukunft sicherstellen sollen. Wir publizieren das Reformpapier im Wortlaut:


Reformbedarf in der BA

Der DGB respektiert die Entscheidung des Präsidenten der BA, Herrn Bernhard Jagoda, die weitere Modernisierung der BA auch ohne ihn zu gestalten. Auch aus Sicht des DGB gibt es dringenden Reformbedarf in der BA. Der DGB hat im Rahmen der Selbstverwaltung der BA die Reformprozesse zum Arbeitsamt 2000 mit in die Wege geleitet. Hierbei geht es darum, Bürokratie und Hierarchie abzubauen und die Maßnahmen und Leistungen der BA möglichst effizient für die Kunden (Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitgeber) anzubieten. In die Wege geleitet ist ebenso das Projekt IT 2000 für die begleitende Anpassung der EDV-Ausstattung. Die Auseinandersetzung um die Vermittlungsstatistik hat deutlich gemacht, dass diese Reformprozesse nicht ausreichen und weitergehende Reformen notwendig sind.

Der DGB warnt jedoch davor, die berechtigte Verärgerung über die Mängel bei der Vermittlungsstatistik und die dringende Notwendigkeit zur Beseitigung der Mängel dazu zu nutzen, die Bundesanstalt für Arbeit zu zerschlagen. Zur Verringerung der hohen Arbeitslosigkeit kann die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter auch mit Unterstützung der Arbeitsmarktpolitik zwar einen wichtigen, aber nur begrenzten Beitrag leisten. Der Mangel an verfügbarer Arbeit kann auch durch eine noch so effiziente Arbeitsvermittlung und Qualifizierung bzw. Eingliederungshilfen nicht beseitigt werden. Hier sind nach wie vor die Wirtschafts-, Finanz-, Struktur- und Unternehmenspolitik gefordert. Arbeitsämter können offene Stellen nur besetzen, wenn sie ihnen
gemeldet sind.

Bei der Entwicklung und Umsetzung organisatorischer Veränderungen in der BA ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter in den Arbeitsämtern weiterhin ihre Arbeit leisten können und über ihre Personalvertretung rechtzeitig beteiligt werden.

Kurz- und mittelfristige Maßnahmen:

Glaubwürdigkeit zurückgewinnen
Fehler bei der Vermittlungsstatistik müssen schnellstmöglich beseitigt und die Wahrhaftigkeit und Aussagefähigkeit der Statistik verbessert werden: Um die Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, sind alle Statistiken zu überprüfen und extern zu zertifizieren. Die elektronische Datenverarbeitung wird schnellstmöglich verbessert und bedienungsfreundlicher gestaltet. (Die Ausgründung des IT-Bereichs sollte geprüft werden.) Ein Beschwerdemanagement für Arbeitsuchende, Betriebe und Mitarbeiter wird
eingeführt.

Vermittlungsoffensive offensiv stärken

Zu Gunsten der Vermittlung sollten kurzfristig zusätzliche - vor allem personelle - Kapazitäten mobilisiert und zurückstellbare Aufgaben zeitlich verschoben werden. Hierbei sind die Zentrale und Landesarbeitsämter einzubeziehen. Ziel muss es sein, die operativen Abteilungen stärker zu entlasten.
Die mit dem Job-Aqtiv-Gesetz erweiterten Möglichkeiten der Kooperation mit gemeinnützigen und kommerziellen Dritten werden intensiv genutzt. Die Vermittlung von Nichtleistungsempfängern sowie die Umsetzung des Mainzer Modells sollen an Dritte übertragen werden.

Die Verwaltungsausschüsse auf Arbeitsamts- und Landesarbeitsamtsebene fördern die Vermittlungsinitiative aktiv und führen Vermittlungskonferenzen durch.
Das Personalmanagement wird weiter dezentralisiert, unnötige Bürokratie und Hierarchien müssen beseitigt werden. Die bereits eingeleiteten Konzepte "BA- und IT 2000" zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen müssen zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Hierzu zählen auch die mit Zielvereinbarungen, Controlling und Kundenbefragung einhergehenden neuen Steuerungsinstrumente.

Organisationsreform der Bundesanstalt für Arbeit

Die BA als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Bundesebene mit regionalen und lokalen Stellen muss aufrecht erhalten bleiben und zukunftsfähig gemacht werden. Dabei ist zu prüfen, ob nach dem Bau- und Baumanagement auch der gesamte IT-Bereich ausgegliedert wird. Die paritätische Finanzierung der Beiträge ist zu erhalten. Zu prüfen ist die Neuregelung der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Die BA bleibt eine Einrichtung mit Selbstverwaltung durch die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und öffentliche Hand.
Die 181 Arbeitsämter sind personell, finanziell und in Entscheidungsbefugnissen zu stärken.

Die Aufgaben der BA umfassen die Verhütung und den Abbau von Arbeitslosigkeit sowie die Gewährung von Unterstützungshilfen bei Arbeitsausfall. Sie müssen daher auch in Zukunft folgende Bereiche beinhalten:
Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung
Arbeits- und Berufsberatung
Arbeitsmarktpolitik / Aktive Förderung
Zahlung von Unterstützungsleistungen / Leistungsgewährung

Die Tätigkeitsbereiche sind auf diese vier Kernaufgaben zu konzentrieren.

Die Zusammenarbeit zwischen Zentrale, Regionalstellen und örtlichen Stellen ist zur möglichst effizienten Umsetzung der vier Kernaufgaben neu zu gestalten. Dabei müssen den örtlichen Stellen mehr Entscheidungsbefugnisse gegeben werden (eigenes Budget, Entscheidungen über Personal, Sachausstattung, Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente).

Das Arbeitsförderungsrecht sollte möglichst entschlackt und eine unbürokratische Umsetzung eröffnet werden. Zugleich sollte die Rolle der Selbstverwaltung gestärkt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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