Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB unterstützt SPD-Vorschlag zur Mindestbesteuerung von Großunternehmen

(Berlin) - Als eine konstruktive und weiterführende Lösung bewertet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Vorschlag einer Mindestbesteuerung für Großunternehmen. Man könne dies als einen ersten Schritt sowohl in Richtung einer sachgerechte Unternehmensbesteuerung als auch der Haushaltskonsolidierung bezeichnen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 17. Juni in Berlin zu diesem Vorstoß des steuerpolitischen Sprechers und stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß.

Mit der von Poß angeregten Maßnahme könne insbesondere verhindert werden, dass das weitgehend bei deutschen Konzernen angesammelte Verlustvortragsvolumen von fast 300 Mrd. DM (130 Mrd. €) schlagartig riesige Gewinnsteuerausfälle auslösen könnte. Deswegen fordere der DGB schon seit längerem, das fiskalische Risiko von Verlustvorträgen zu begrenzen und somit die Wiederholung des ruinösen Steuereinbruchs des vergangenen Jahres zu vermeiden. Da es sich bei dem jetzt vorgebrachten Vorschlag lediglich um die zeitliche Streckung von steuerlichen Verlustnutzungsmöglichkeiten handele, könne man hier auch nicht von einer Steuererhöhung sprechen, sagte Putzhammer. Denn nicht ausgenutzte Verluste könnten auf jeden Fall in späteren Veranlagungsjahren noch in Anspruch genommen werden. Somit werde sichergestellt, dass Unternehmen, die ohne Verlustvorträge Gewinne machen würden, mit dieser Begrenzung auf jeden Fall einen Steuermindestbetrag zahlen würden.

Freilich seien aus DGB-Sicht weitere Änderungen der Unternehmensbesteuerung unumgänglich. Dieses beträfe zum einen die Steuerfreiheit für Gewinne aus Veräußerung von Anteilsbesitz der Kapitalgesellschaften. Hier hätte ein Mindeststeuersatz fiskalisch heilende Wirkung. Ähnlich positive Folgen hätte die Umsetzung des Vorschlags der Brühler Unternehmenssteuerreformkommission hinsichtlich der Übergangsregelung vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftssteuer: „Wenn diese notwendigen Änderungen recht bald vorgenommen werden, steigen die Chancen für Hans Eichel im Jahr 2004 einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen merklich an“, schloss Putzhammer.

Quelle und Kontaktadresse:
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