Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB Rechtsschutz GmbH: 725 Millionen Euro erstritten

(Berlin) - Im Jahre 2001 wurden von der DGB Rechtsschutz GmbH insgesamt 725 Millionen EUR erstritten. Auf arbeitsrechtliche Verfahren entfielen rund 375 Millionen EUR, auf sozialrechtliche rund 350 Millionen EUR. Würde man die Summe an alle Gewerkschaftsmitglieder ausschütten, erhielte jeder rund 97 EUR teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am 01. April 2002 in Berlin mit.

Mit insgesamt 164.000 neu aufgenommenen Verfahren bleibt die DGB Rechtsschutz GmbH der mit Abstand größte Anbieter von Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht. Von sämtlichen an deutschen Gerichten geführten Arbeitsrechtsstreitigkeiten wird etwa ein Viertel von den rund 450 DGB-Rechtsschutzsekretärinnen und -sekretären vertreten. Die DGB Rechtsschutz GmbH bietet ihre Leistungen für Mitglieder aller DGB-Gewerkschaften an. Diesen entstehen für Rechtsberatung und Prozessvertretung keine Kosten.

Im Arbeitsrecht entfielen 52 Prozent der geführten Verfahren auf Streitigkeiten um Lohn und Gehalt, 45 Prozent der Verfahren auf Kündigungsschutzklagen. Mehr als 90 Prozent der Kündigungsschutzverfahren konnten erfolgreich oder mindestens mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Als besonderer Erfolg ist zu betrachten, dass in mehr als 12.000 Verfahren gekündigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Weiterbeschäftigung gesichert werden konnte.

Im Sozialrecht entfallen 33 Prozent der Verfahren auf Rentensachen, 25 Prozent auf Schwerbehindertenrecht und 20 Prozent auf Streitigkeiten aus der Arbeitslosenversicherung.

Ein besonderes Grundsatzurteil erreichte ein von der DGB Rechtsschutz GmbH vertretener Arbeitnehmer beim Bundesarbeitsgericht: Im Krankheitsfall sind bei der Entgeltfortzahlung Überstunden einzubeziehen. Der Arbeitnehmer hatte vor seiner Erkrankung entsprechend einer Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat regelmäßig Überstunden geleistet. Der Arbeitgeber lehnte die Berücksichtigung dieser Arbeitszeit bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung ab und unterlag mit dieser Rechtsauffassung letztinstanzlich vor dem Bundesarbeitsgericht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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