Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB kritisiert Klage gegen das Zuwanderungsgesetz

(Berlin) - "Wer ein Abstimmungstheater im Bundesrat inszeniert, sollte nicht nach den Gerichten rufen", kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 15. Juli in Berlin die Entscheidung des Saarlandes und anderer unionsgeführter Bundesländer, gegen das Zuwanderungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. "Das Zuwanderungsgesetz eignet sich nicht zur gerichtlichen Klärung der Frage, wie die Abstimmungsmodalitäten im Bundesrat künftig gestaltet werden müssen", sagte Putzhammer. Statt den wahltaktischen Vorgaben des Kanzlerkandidaten zu folgen, hätten die Vertreterinnen und Vertreter besser den Interessen ihrer Länder folgen und dem Gesetz zustimmen sollen. "Insbesondere das Verhalten der FDP in Hessen und Baden- Württemberg ist unredlich, wenn sie einerseits weitgehende Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz im Wahlprogramm erklärt und andererseits eine Klage der von ihr mitregierten Länder zulässt", erklärte Putzhammer.

Die Umsetzung der Regelungen zu den Integrationsmaßnahmen dürfe nicht weiter durch Nichtteilnahme an den Gesprächen über eine notwendige Rechtsverordnung blockiert werden. "Wer jetzt die Maßnahmen zur Integration verhindert, der macht sich unglaubwürdig und muss auch aufhören, die Integration einzufordern", sagte Putzhammer. Dies gelte auch für Bundesinnenminister Schily, der in den letzten Wochen mehrmals die Forderung nach Assimilierung erhoben habe. "Es geht nicht um die Anpassung, sondern um die Schaffung gleicher Teilhabechancen und um das Akzeptieren des Andersseins", sagte Putzhammer in Bezug auf die im SPD-Wahlprogramm geforderte gleichwertige Anerkennung der Kulturen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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