Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB für einheitliche Regelung bei der Hochschulreform

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die am 30. Mai 2001 vom Bundeskabinett beschlossene Einführung der Juniorprofessur. „Endlich bekommen Wissenschaftler eine faire Chance, in jungen Jahren eigenverantwortlich zu lehren“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock in Berlin.

Allerdings gebe es in den Gesetzentwürfen noch eine Reihe von Defiziten, die in den parlamentarischen Beratungen nachgebessert werden müssten, so die Gewerkschafterin. „Grundsätzlich sind wir für eine leistungsorientierte Besoldung von Professorinnen und Professoren, dafür muss es aber einen bundeseinheitlichen Rahmen geben“. Dieser müsse in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften entstehen und Kriterien, Verfahren und Zuständigkeiten bei der Vergabe der variablen Einkommensbestandteile regeln.

Eine bundesweite Regelung fordert der DGB auch für die Differenzierung der Professorenämter W 2 und W 3, bei der die Bundesregierung bislang keine verbindliche Regelung vorsieht. „Es ist für uns nicht akzeptabel, wenn jedes Bundesland hier weiterhin nach Gusto verfahren kann“, sagte Sehrbrock. Der DGB erwarte vom Gesetzgeber, dass der Gesetzentwurf entsprechend verändert werde.

„Wir sehen die große Gefahr, dass mit dem Gesetzentwurf zur Professorenbesoldung das gegenwärtig bestehende strukturelle Defizit der Hochschulen in Ostdeutschland auf Dauer festgeschrieben wird“, erklärte die Gewerkschafterin.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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