Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

DGB fordert Pauschalbesteuerung bei Gewinnen aus Beteiligungsverkäufen

(Berlin) - Sehr kritisch bewertet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Presseberichte, wonach das Bundesfinanzministerium angeblich plant, die für 2002 ohnehin vorgesehene Einführung einer Reinvestitionsrücklage für mittelständische Personenunternehmen unter anderem durch Ausweitung der Steuerfreiheit auf Grundstücke, Anlagen, Maschinen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter noch aufzustocken.

„Sollten diese Berichte zutreffen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 31. Oktober in Berlin, „so wäre dies für die Gewerkschaften äußerst ärgerlich“. Es sei schon nicht zu verstehen gewesen, dass die rot-grüne Koalition bei der Unternehmenssteuerreform ohne jegliche empirische Absicherung die völlige Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen von Kapitalgesellschaften beschlossen habe. Selbst die Vorstände der begünstigten Unternehmen seien von diesem Geschenk überrascht worden. Putzhammer äußerte überhaupt kein Verständnis dafür, wenn diese Regelung nun praktisch auch noch auf Personenunternehmen übertragen würde.

Putzhammer sagte für die Zeit nach 2002 weitere Massenentlassungen als Folge der aus dieser Steuervorschrift herrührenden Umstrukturierung in der Wirtschaft voraus: „Was wir im Augenblick an Maßnahmen und Plänen zum Abbau von Arbeitsplätzen, insbesondere im Bankensektor hören, wird dann erst richtig losgehen.“ Putzhammer regte an, anstatt einer Ausweitung auf Personengesellschaften die Steuerfreiheit bei Beteiligungsveräußerungen im Lichte der jetzigen wirtschaftlichen Situation noch einmal grundsätzlich zu überdenken. Veräußerungsgewinne könnten etwa wie in anderen Ländern auch einer 20-prozentigen Pauschalbesteuerung unterworfen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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