DGB erwartet klares Bekenntnis von Ministerpräsident Wulff zum Landesvergabegesetz
(Hannover) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erwartet anlässlich des Bauindustrietages ein klares Signal des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff für eine Fortführung des Landesvergabegesetzes. Bei der jährlichen Tagung des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen am morgigen Donnerstag (25. September 2008) wird Christian Wulff sich in einer Rede zur Standortpolitik in Niedersachsen äußern.
DGB-Landesvorsitzender Hartmut Tölle sagte: Der Schutz der mittelständischen Unternehmen und ihrer Beschäftigten vor Lohndumping zählt eindeutig zur Standortpolitik des Landes Niedersachsen. Öffentliche Aufträge dürfen nicht an Unternehmen vergeben werden, die fairen Wettbewerb durch Niedriglöhne ruinieren. Deshalb braucht das Land ein Landesvergabegesetz, das europakonform gestaltet ist. Er wies darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof Anfang April diesen Jahres im so genannten Rüffert-Urteil nur eine einzelne Bestimmung des niedersächsischen Vergabegesetzes kritisiert hat: Wir erwarten daher, dass die Landesregierung zum Ende des Jahres eine Reform des Landesvergabegesetzes anstrebt.
Das Rüffert-Urteil besagt, dass ausländische Unternehmen nicht zu inländischen Tarifen verpflichtet werden dürfen, wenn diese nicht auf der EU-Entsenderichtlinie basieren. Die niedersächsischen Gewerkschaften fordern daher, dass sich Paragraf 3 des Landesvergabegesetzes zukünftig auf Tarifverträge bezieht, die für allgemeinverbindlich erklärt worden sind bzw. auf einer Rechtsverordnung basieren, so wie es die EU-Entsenderichtlinie fordert (Richtlinie 96/71/EG). Bisher bezieht sich Paragraf 3 auf ortsübliche Tarife.
Der DGB fordert außerdem, dass das niedersächsische Vergabegesetz auf alle öffentlichen Aufträge ausgeweitet wird. Der Schwellenwert, ab dem Aufträge unter das Gesetz fallen, soll auf 10.000 Euro abgesenkt werden. Die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen muss bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zukünftig ebenso Berücksichtigung finden wie die Einhaltung von Sozialstandards und die Förderung von Gleichstellung der Geschlechter. Die Umsetzung der Tariftreueregelungen muss kontrolliert, klare Sanktionen müssen verankert werden.
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