DGB: Betreuungsgeld gekippt - so ein gutes Urteil!
(Berlin) - Der DGB Berlin-Brandenburg begrüßt ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem das Betreuungsgeld nicht verfassungsgemäß ist.
Doro Zinke, die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, fordert den rot-schwarzen Berli-ner Senat auf, keine verfassungsgemäße Variante auszutüfteln. Das Betreuungsgeld, das in Berlin zu über 90 Prozent von Frauen, vorwiegend mit Migrationshintergrund, in Anspruch genommen wird, verhindere frühkindliche Bildung und lässt Frauen am Herd kleben. Dadurch würde die Spaltung der Gesellschaft zwischen Arm und Reich, zwischen Frauen und Männern, verfestigt.
In keinem anderen Bundesland betreuen Erzieherinnen und Erzieher so viele Kinder wie in Brandenburg. In beiden Ländern gelte es nun, in die Qualität der frühkindlichen Bildung zu investieren.
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