DGB begrüßt Vorstoß Schleswig-Holsteins zur Besteuerung hoher Einkommen
Dazu erklärte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Mittwoch in Berlin: "Durch diese Vorschläge kann die Bundesregierung ökonomische Vernunft und soziale Gerechtigkeit wieder zusammenführen. Die zusätzlichen Einnahmen sollten für die längst überfällige Bildungs- und Innovationsoffensive verwendet werden.
Im Zuge der jüngsten Steuersenkungsdebatten ist der Zweck von Steuern, die Finanzierung öffentlicher Aufgaben, in den Hintergrund gerückt. Die rot-grünen Steuerreformen haben die gesamtwirtschaftliche Steuerquote mit 21 Prozent auf ein historisch niedriges Niveau abgesenkt. Nirgendwo sonst in der EU ist die Steuerquote derart niedrig. Von den Entlastungen profitieren in erster Linie Spitzenverdiener. Die Senkung des Spitzensteuersatzes wird bezahlt durch Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe, der Rente und im Gesundheitswesen. Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten.
Die dringend notwendigen Reformen in den Bereichen Bildung, Kinderversorgung und ökologische Modernisierung erfordern nicht weniger, sondern mehr finanzielle Mittel. Dabei muss sozial gerecht verfahren werden. Ein gerechtes Steuersystem basiert auf der Besteuerung nach individueller Leistungsfähigkeit. Vermögen und Vermögenseinkommen sind ein wichtiger Bestandteil dieser persönlichen Leistungsfähigkeit. Sie werden im bundesdeutschen Steuersystem aber kaum noch berücksichtigt.
Eine Reform der Erbschaftssteuer mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung des Aufkommens wäre ein erster Schritt, um diesen Misstand zu beseitigen. Aufgrund der Freibetragsgrenzen wäre im Regelfall die Vererbung des normalen Einfamilienhauses weiterhin steuerfrei. Der Vorschlag einer Sonderabgabe für sehr hohe Einkommen (über 500.000 Euro) nimmt die ,Leistungsträger' unserer Gesellschaft für die Finanzierung der zentralen Zukunftsaufgaben in die Verantwortung. Die Sonderabgabe sollte aus Sicht des DGB zweckgebunden sein und für Investitionen in die Bildung verwandt werden."
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