DGAW bietet sich als kompetenter Gesprächspartner für Europäische abfallwirtschaftspolitische Diskussionen an
(Berlin) - In einer Fachveranstaltung i. R. der TERRATEC befasste sich die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW e.V.) mit "Europa - Zusammenfassung der Recyclingstrategie, der Ressourcenstrategie und der Novelle der europäischen Abfallrahmenrichtlinie".
Die EU-Kommission will die Schaffung einer Europäischen Recyclinggesellschaft fördern und auf dem Weg dahin eine Bereinigung des in verschiedenen Vorschriften geregelten Abfallrechts vornehmen. Hierzu hat die Kommission einen Vorschlag für eine Novelle der Richtlinie über Abfälle vorgelegt, die derzeit das europäische Gesetzgebungsverfahren durchläuft.
Dr. Martin Engler, Leiter des Dezernats Abfallwirtschaft im Regierungspräsidium Darmstadt und Vizepräsident der DGAW, stellte die Eckpunkte des Kommissionsvorschlags in der Fachveranstaltung vor:
- Verstärkung von Ressourcen- und Umweltschutz;
- Vereinfachung des europäischen Abfallrechts;
- Konkretisierung zentraler Rechtsbegriffe des europäischen Abfallrechts;
- Einführung von Minimalstandards;
- stärkere Bindung an die EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie);
- Bindung der Abfallentsorgungsverfahren an Standards der besten verfügbaren Techniken bei Genehmigungen;
- Bestimmung des Endes der Abfalleigenschaft für "Sekundärprodukte, -materialien oder -stoffe";
- Festlegung von Verwertung durch Ersatz primärer Rohstoffe oder Energie durch die Entsorgungsmaßnahme;
- Anerkennung von Abfallverbrennungsanlagen mit hoher Energieeffizienz als Verwertungsanlagen;
- Ausweitung der Pflicht der Mitgliedstaaten, Abfallvermeidungsprogramme aufzustellen.
Dr. Hanshelmut Itzel, Merck KGaA und Vorstandsmitglied der DGAW, ging dann auf die wesentlichen Inhalte der hierzu vom EU-Parlament am 13.02.2007 in erster Lesung verabschiedeten Entschließung ein:
- Keine Schlechterstellung der Energiegewinnung bei der Abfallverbrennung gegenüber dem Recycling;
- Nicht ausgehobenes, verunreinigtes Erdreich, müsse als sog. Altlasten vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sein, da ansonsten unübersehbare Kosten auf die Gesellschaft zukämen.
- Zusätzliche, markteinschränkende Autarkieregelungen seien abzulehnen, da hierdurch z. B. der Einsatz von Abfällen als Energiequelle behindert würde.
- Die Kommission müsse eine saubere Definition vorgeben, wann etwas Abfall und wann Produkt ist.
- Es müsse eine klare Trennung zwischen Abfallrecht und Chemikalienrecht (REACH) geben. Eine eigene Definition für so genannteSekundärrohstoffe, die weder Abfall- noch Chemikalienrecht unterliegen, lehne das Parlament ab.
- Verpflichtung zu nationalen Abfallvermeidungsprogrammen werde mehrheitlich abgelehnt, da zu bürokratisch.
Hans - Dieter Kowalski, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, schilderte die Probleme der Novellierungsvorschläge aus Sicht eines Bundeslandes und sah einen noch schwierigen Weg für die Verabschiedung der Abfallrahmenrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht voraus.
In der anschließenden Diskussion wiesen mehrere Teilnehmer des fachkundigen Auditoriums auf erhebliche Schwachpunkte der bisher vorgeschlagenen Regelungen hin, die es noch zu beseitigen gelte, bevor die mit der Novellierung beabsichtigten Ziele erreicht werden könnten.
Thomas Obermeier, Präsident der DGAW, betonte im Anschluss an die gut besuchte Fachveranstaltung die neutrale und überparteiliche Rolle der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft in abfallwirtschaftspolitischen Diskussionen. Er bot der EU-Kommission, aber auch dem Bundesumweltministerium an, bei wichtigen Gesetzesvorhaben weiter einen sachlich fundierten Dialog mit der DGAW zu führen.
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