DFV fordert Familiengerechtigkeit in Steuerrecht UND Sozialversicherungen!
(Berlin) - Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt das Vorhaben des Bundesfinanzministers, den seit 2010 unveränderten Kinderfreibetrag und das damit verbundene Kindergeld anzuheben. "Es ist höchste Zeit, das Versprechen der vergangenen zwei Bundestagswahlen endlich in die Tat umzusetzen", sagt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh. Doch allein mit steuerrechtlichen Neuregelungen ist es nicht getan.
"Dringend erforderlich ist es, Familien auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten - so wie es das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Pflegeversicherungsurteil von 2001 vorgegeben hat", fordert Zeh. "Doch das Gegenteil ist der Fall! Es ist ein Skandal, dass bei der zu Jahresbeginn eingeführten Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags die Kindererziehung als generativer Beitrag erneut ignoriert wurde. Eltern werden so beim Aufbau des kapitalgedeckten Vorsorgefonds völlig zu Unrecht für die demografische Entwicklung haftbar gemacht!"
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, den generativen Beitrag von Eltern anzuerkennen und die Benachteiligung von erziehenden Versicherten auszuräumen. Und das nicht nur in der Pflegeversicherung: Auch die anderen Zweige der Sozialversicherung gehören laut Urteil auf den Prüfstand. Das ist bis heute nicht geschehen.
Dass der Gesetzgeber diese Entscheidung ignoriert und eine verfassungsgemäße Neuregelung verweigert, hat für Familien gravierende Folgen. Der seit vielen Jahren vom DFV veröffentlichte Horizontale Vergleich macht auch für 2015 deutlich, dass eine Familie mit zwei Kindern nicht einmal von einem Facharbeiterlohn das abdecken kann, was nach amtlichen Berechnungen zur Teilhabe an dieser Gesellschaft notwendig ist. Ein Minus von mehr als 3700 Euro im Jahr belastet das Familienportemonnaie. Während Alleinlebende nach Deckung ihres Existenzminimums jedes Jahr mehr als 11.000 Euro zur freien Verfügung haben, wächst der Negativbetrag bei Familien mit jedem Kind. "Mit der angekündigten Steuerentlastung allein ist es deshalb nicht getan", kritisiert Zeh. "Familien müssen auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung endlich deutlich entlastet werden!"
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