Pressemitteilung | Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG)

DFG legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2004 vor / Zahlreiche Änderungen und Neuaufnahmen / Cadmium als krebserzeugend für den Menschen bewertet

(Bonn) - Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2004 vorgelegt und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit übergeben. Sie enthält Vorschläge für MAK-Werte, das heißt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem werden die Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellmutagenen, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Wirkung klassifiziert. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahresstand 91 Änderungen und Neuaufnahmen.

Besonders hervorzuheben sind in diesem Jahr zwei Metalle, die als krebserzeugende Arbeitsstoffe für den Menschen bewertet wurden: Cadmium und seine anorganischen Verbindungen wie auch Wolframcarbid- und Cobalthaltige Hartmetalle sind auf der Basis von epidemiologischen Daten als krebserzeugend für den Menschen bewertet und damit in die Kanzerogenitäts-Kategorie 1 eingruppiert. Eine weitere Schwermetallverbindung, das Indiumphosphid, sowie 1,5-Diaminonaphthalin haben sich als krebserzeugend im Tierversuch erwiesen und sind der Kanzerogenitäts-Kategorie 2 zugeordnet.

Talk (asbestfaserfrei) wurde als krebsverdächtiger Arbeitsstoff der Kanzerogenitäts-Kategorie 3B zugeordnet, und wegen des unklaren Wirkungsmechanismus entfällt der bisherige MAK-Wert von 2 mg/m³. Auch Benzoylchlorid, Chlorameisensäureethylester, 2,5-Dimethoxy-4-chloranilin, Glyoxal und 1,5-Naphthylendiisocyanat wurden dieser Verdachtskategorie zugeordnet.

Bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es insgesamt 15 Überprüfungen beziehungsweise Neuerungen.

Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen Arbeitsstoffe der Kategorie 3 bezüglich einer Eingruppierung in die neuen Kategorien 4 und 5 wurde der Lebensmittelzusatzstoff 3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxytoluol (BHT) in die Kategorie 4 umgestuft und ein MAK-Wert von 20 mg/m³ festgelegt. Die Trimethylpentan-Isomeren mussten in die Kanzerogenitäts-Kategorie 3A eingruppiert werden, da entscheidende Daten für die Ableitung eines MAK-Wertes fehlen. Für die Kategorie 5 konnten auch in diesem Jahr keine geeigneten Arbeitsstoffe gefunden werden.

Der Verdacht auf eine mutagene Wirkung auf die Keimzellen ist für Blei, Cadmium, Wolframcarbid- und Cobalt-haltiges Hartmetall, Ethylcarbamat und für o-Aminoazotoluol begründet.

Der MAK-Wert für Blei wurde wegen erwiesener genotoxischer Wirkung gestrichen. Die Einstufung in die Kanzerogenitäts-Kategorie 3B wird im kommenden Jahr anhand der neuen Erkenntnisse aus der Epidemiologie und der Tierversuche überprüft.

Der MAK-Wert für Chlorwasserstoff wurde von 5 auf 2 ppm abgesenkt. Für sechs weitere Stoffe (BHT, Essigsäureisopropenylester, Isophorondiisocyanat, Kupfer und seine anorganischen Verbindungen, 2-Phenylpropen und Trimethylamin) ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden neu vorgeschlagen; für Bromwasserstoff, Chlor, Propan, Pentan, Octan und Diphenylether konnte der Wert nach eingehender Prüfung bestätigt werden. Für zwölf Stoffe (darunter Strontium und seine anorganischen Verbindungen, Acetessigsäureethylester, Tributylamin und die Kühlschmierstoffkomponente Bis(2-ethylhexyl)zinkdithiophosphat) konnten aufgrund fehlender Daten keine MAK-Werte festgelegt werden.

Die Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv weiterbearbeitet, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL) und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für drei Stoffe (1,5-Naphthylendiisocyanat, Diglycidylether und Talk) wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirkung und fünf weitere Stoffe (Antimonwasserstoff, Brom, Ethylendiamin, Diphosphorpentasulfid und das Pestizid Dalapon) wegen der aus heutiger Sicht unzureichenden Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen.

13 Arbeitsstoffe wurden darüber hinaus auf besondere Gefährdung in der Schwangerschaft hin überprüft. BHT sowie Chlor und Chlorwasserstoff kommen in die Gruppe C, in der diejenigen Stoffe zusammengefasst sind, bei denen bei Einhaltung des MAK-Wertes kein Risiko der Fruchtschädigung zu befürchten ist. Kupfer, Pentan, Phenylpropen und Trimethylamin dagegen werden der Schwangerschaftsgruppe D zugeordnet, die besagt, dass eine Eingruppierung in Gruppe C aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich ist. Ein Risiko der Fruchtschädigung ist bei Einhaltung des MAK-Wertes derzeit eher unwahrscheinlich, kann aber nicht ausreichend sicher ausgeschlossen werden. Auch Xylol verbleibt trotz einer neuen Studie in dieser Gruppe. Für Propan, Octan, Essigsäureisopropenylester, Bromwasserstoff und Isophorondiisocyanat konnte mangels Daten keine Zuordnung zu einer der Gruppen vorgenommen werden und die Stoffe müssen in der Liste im Abschnitt IIc geführt werden.

Auf ihre atemwegs- und hautsensibilisierenden Eigenschaften wurden in diesem Jahr 22 Arbeitsstoffe überprüft. Neue Markierungen erhielten 16 Chemikalien, darunter die als Duftstoffe verwendeten Verbindungen Eichenmoos, Geraniol und Lyral, das Enzym Papain sowie die als Konservierungsmittel beziehungsweise Biozid verwendeten Stoffe Bronopol und 5-Ethyl-3,7-dioxa-1-azabicyclo[3.3.0]octan (EDAO) außerdem auch Wolframcarbid- und Cobalt-haltiger Hartmetallstaub.

21 Stoffe, darunter die krebserzeugenden Verbindungen Cadmium, 1,5-Diaminonaphthalin, o-Aminoazotoluol, Toluidin, Toluylendiamine und sechs N-Nitrosamine, erhielten neu den Warnhinweis "H", was bedeutet, dass die Resorption durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Toxizität am Arbeitsplatz beitragen kann. Für zwei weitere Arbeitsstoffe, Bronopol und p-Toluidin, wurde dieser Warnhinweis überprüft und bestätigt.

Im Teil "BAT-Werte, BLW und EKA" gibt es eine Neuaufnahme, und zwar Expositionsäquivalente für leicht lösliche Nickelverbindungen (EKA).

Für jede der Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2004 wurden von der Senatskommission ausführliche wissenschaftliche Begründungen erarbeitet. Sie werden beim Verlag Wiley-VCH, Weinheim, veröffentlicht und sind ab Anfang 2005 auch online verfügbar. Wie in jedem Jahr wird außerdem in den so genannten "Gelben Seiten" der MAK- und BAT-Werte-Liste die Überprüfung beziehungsweise Neuaufnahme von MAK-Werten oder Einstufungen für zahlreiche Stoffe angekündigt.

Eine Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen kann abgerufen werden unter >www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen
/download/mak2004.pdf<

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Kennedyallee 40, 53175 Bonn Telefon: 0228/885-1, Telefax: 0228/885-2777

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