DFG begrüßt Herstellungsverbot von tierischen und menschlichen embryonalen Stammzellen
(Bonn) - Die DFG begrüßt die Entscheidung des Europäischen Patentamtes zur Änderung des Edinburgh-Patents, weil es danach keine menschlichen und tierischen embryonalen Stammzellen mehr einschließt.
Damit sieht die DFG ihren Einspruch als erfolgreich an, mit dem sie sich gegen eine Patentierbarkeit von Teilen des menschlichen Körpers und des Klonens von Menschen sowie gegen die mangelnde Neuheit und Nacharbeitbarkeit (das heißt die Möglichkeit für Dritte, das Patent ausführen zu können) ausgesprochen hatte.
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