Pressemitteilung | k.A.

Deutschland plant EU-abweichende Regelungen für internationale Tiertransporte

(Bonn) - Mit einem vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegten Handbuch 'Tiertransporte' soll allen Veterinärbehörden und der beteiligten Wirtschaft eine einheitliche Vorgehensweise bei der Abfertigung internationaler Transporte an die Hand gegeben werden. Das Papier soll im Kreis der Tierschutzreferenten der Länder in der nächsten Woche abschließend beraten werden. Alle Beteiligten standen bisher hinter dem Handbuch und waren sich über Inhalt und Anwendung mehr oder wenig einig. Auch deshalb, weil mit dem Handbuch bestehende Probleme oder Missverständnisse bei der Umsetzung internationaler Tiertransporte bereits im Vorfeld beseitigt werden konnten.

Dazu beigetragen hatte auch eine eindeutige Stellungnahme der EU-Kommission zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 615/98, insbesondere zur Definition der Transportzeiten im sog. Transportplan. Danach ist für den Transportplan, der für jeden Tiertransport anzufertigen ist, nur der Zeitpunkt maßgeblich, an dem das Fahrzeug den Versandort verlässt. Der Verladevorgang ist nach Meinung der EU-Kommission dabei ohne Belang.

In dem jetzt zu Abstimmung vorgelegten Papier wurde überraschend ein Passus eingebaut, wonach auch die Verladezeiten - pauschal in Abhängigkeit der transportierten Tierart - den Transportzeiten zugerechnet werden müssen.

Entgegen besseren Wissens und entgegen der gängigen Praxis in der Europäischen Union wählt Deutschland wieder einmal den nationalen Alleingang - ohne die Folgen zu bedenken.
Ein schonendes Verladen von Tieren braucht Zeit. Je nach Tierart und Bauweise des Tiertransporters kann das Beladen bis zu 3 Stunden dauern. Diese Zeit würde dann zukünftig von der tatsächlichen Transportzeit abgezogen. Bei einer durchschnittliche Transportgeschwindigkeit von 60 km/h für Langstreckentransporte ist ein grenzüberschreitender schonender Tiertransport wirtschaftlich so nicht mehr möglich.

Zur Freude der europäischen Wettbewerbsunternehmen. Es stellt sich sogar die Frage, ob dieser deutsche Alleingang einem tierschutzwidrigem Handeln Vorschub leistet. Denkbar ist, dass mit Blick auf die Uhr zukünftig ein tierschonendes Verladen ebenso unterbleibt wie eine tierangepasste Reisegeschwindigkeit. Das kann nicht gewollt sein.

Mit der geplanten EU-abweichenden Regelung würde dem Tierschutz in Deutschland ein Bärendienst erwiesen.

Die Tierschutzreferenten der Bundesländer sind aufgerufen, in der nächsten Woche eine Änderung dieses neuen Entwurfes des Handbuches einzufordern.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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