Deutsches Kinderhilfswerk: Recht auf gesunde Umwelt ist ein Kinderrecht
(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Launch des General Comment Nr. 26 des UN-Kinderrechteausschusses ["General comment No. 26 (2023) on children's rights and the environment with a special focus on climate change"] eine nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung an. Auch in diesem Bereich muss aus Sicht der Kinderrechtsorganisation das Kindeswohl eine wesentliche Grundlage von Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden. Dabei ist unbedingt sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche in allen Prozessen gehört und ihre Ansichten berücksichtigt werden.
"Wir setzen uns als Kinderrechtsorganisation für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein. Dafür braucht es auch eine gesunde Umwelt. Deshalb sollte die Bundesregierung gemäß den Vorgaben des UN-Kinderrechteausschusses das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zwei Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt, indem es feststellte, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von Treibhausgasen dürfe nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Darauf muss die Politik insgesamt mehr als bisher reagieren", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Ein Großteil der Bevölkerung spricht sich dafür aus, dass der Staat mehr Geld für einen stärkeren Schutz von Umwelt und Klima ausgeben sollte. Unser Kinderreport 2022 zeigt auf, dass 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland, und sogar 89 Prozent der Erwachsenen dieser Ansicht sind. Wir wissen aus Studien, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland aufgrund ihrer Wohnverhältnisse beispielweise stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gut situierten Haushalten. Damit hat Umweltschutz auch eine starke armutspolitische Komponente, die in der Stadt-, Verkehrs- und Freiflächenplanung berücksichtigt werden muss", sagt Holger Hofmann.
Der UN-Kinderrechteausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mit den General Comments veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen der Konvention. Die General Comments sind nicht Teil der UN-Kinderrechtskonvention und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Vertragsstaaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.
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