Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Verschärfung des Strafrechts zum Cybergrooming
(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die für heute geplante Änderung des Strafgesetzbuches zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein, wie vom Bundesrat in einer Stellungnahme gefordert.
"Zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming im Internet braucht es neben den Strafverschärfungen ebenso mehr Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen können dazu beitragen, dass Kinder soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Neben den Eltern sind hier auch die Schulen in der Pflicht. "Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cybergrooming Thema im Unterricht war. Hier müssen Schulen wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und mit den Kindern besprechen, was sie zur Vermeidung tun können und wie sie im Fall der Fälle reagieren sollten", so Lütkes weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zugleich dafür, bei den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zur Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen", so Lütkes.
Eine in dieser Woche vorgestellte repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt deutlich, dass Eltern von den Online-Anbietern fast einhellig Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen einfordern. Eine besonders hohe Zustimmung erfahren härtere Strafen bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendmedienschutz, eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendmedienschutz (jeweils 93 Prozent). Knapp dahinter rangieren die Verpflichtung zur Bereitstellung von verständlichen bzw. transparaten Informationen über die Risiken der Mediennutzung (91 Prozent), sichere Voreinstellungen des eigenen Dienstes (90 Prozent), sowie Maßnahmen, die den Kontakt mit unbekannten Erwachsenen unterbinden (89 Prozent).
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